Kfz-Versicherungen jetzt berechnen und vergleichen!

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Vorteile mit einem Kfz-Versicherungsrechner

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto versichern, ihre Kfz-Versicherung wechseln oder einfach mal wissen wollen, zu welchem Preis eine wirklich günstige Kfz-Versicherung zu haben ist, dann sind Sie bei Tarifcheck an der richtigen Stelle. Mit dem Kfz-Versicherungsrechner führen Sie auf unkomplizierte Art und Weise einen Versicherungsvergleich durch und werden zielgerichtet im großen Tarifdschungel den passenden und günstigen Versichungstarif finden.

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  • teilweise sogar günstiger durch verhandelte Sonderkonditionen
  • Vorgaben und Wünsche werden berücksichtigt
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Inhaltsverzeichnis

Kfz-Versicherung abschließen

„Alle Wege führen nach Rom.“ Das gilt vom Prinzip her auch für die Autoversicherung. Verbraucher können mittlerweile zwischen mehreren Optionen wählen, wie und wo sie ihre Kfz-Versicherung abschließen. Gerade ältere Kunden setzen nach wie vor auf die Beratung vor Ort, bei einem Makler oder dem Versicherungsvertreter des Vertrauens. Diese klassische Variante wurde in den vergangenen Jahren um den Online- und den telefonischen Abschluss des Vertrages ergänzt, wobei das Internet zunehmend an Bedeutung gewinnt – zumindest in puncto Kfz-Versicherungsvergleich.

Die Daten für den Vertragsabschluss

Dass die Assekuranzen ihr Vertriebsnetz breiter auslegen und die Kunden auf verschiedenen Ebenen ansprechen, hat an den grundlegenden Voraussetzungen, um eine Kfz-Versicherung abschließen zu können, jedoch nichts geändert. Benötigt werden nach wie vor die Informationen zum Fahrzeug. Dazu gehören der Typ- und der Herstellerschlüssel, das Datum der Erstzulassung und der aktuelle Kilometerstand. Ebenso wichtig für die Kalkulation sind die Kundendaten, zum Beispiel das Alter, der Beruf und der Familienstand, sowie die Kilometer pro Jahr, der Stellplatz und die Wünsche an die Leistung der Kfz-Versicherung.

Autoversicherung online abschließen

Wird die Police online abgeschlossen, fragen die Versicherer bzw. Portale die Daten Schritt für Schritt ab. Um Fehleingaben zu vermeiden, gibt es zu jedem Punkt kurze Hinweise. Darüber hinaus machen die Tarifrechner auf fehlerhafte und fehlende Daten aufmerksam. Auf diese Weise arbeiten sich Interessenten langsam aber sicher zum Angebot vor. Diese Variante ist ideal, um sich verschiedene Konstellationen berechnen zu lassen, ehe eine Entscheidung getroffen und der Vertrag unter Dach und Fach gebracht wird. Einen Kfz-Versicherungsvergleich als Ausgangsbasis zu nutzen, hat darüber hinaus den Vorteil, dass man sich ein Bild vom Sparpotenzial machen kann.

eVB-Nummer und Versicherungsschein

Das Wissen um die Preisspanne zwischen günstigen und teuren Tarifen macht sich auch beim Abschluss der Kfz-Versicherung vor Ort oder per Telefon bezahlt. Dadurch verschafft man sich eine bessere Ausgangs- und gegebenenfalls auch Verhandlungsbasis. Auf eines sollte man allerdings achten: So sehr günstige Preise auch locken, die Leistung darf nicht darunter leiden. Stimmt beides, steht dem Abschluss nichts im Wege. Die Assekuranz teilt dem Kunden dann die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) mit, die für die Anmeldung benötigt wird. Bis die Papiere – der Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen – im Briefkasten liegen, dauert es dann ein paar Tage. Während der Wechselsaison im Herbst muss man etwas mehr Geduld mitbringen.

Kfz-Versicherung wechseln

Versicherungskunden sind in den vergangenen Jahren preisbewusster und leistungsorientierter geworden. Daraus resultieren eine größere Wechselbereitschaft und eine langsam aber sicher zunehmende Wechseltätigkeit, insbesondere im Bereich der Autoversicherung. Der Aufwand beim Versicherungswechsel ist unterdessen auch so gering geworden, dass sich Jahr für Jahr immer mehr Autofahrer mit Wechselgedanken tragen. Dank Internet ist die Recherche für günstige Kfz-Versicherungen auch ganz einfach geworden.

Vor dem Wechsel: Tarife vergleichen

Um überhaupt entscheiden zu können, wo der Weg hinführen soll und ob ein Wechsel Sinn macht, muss der Markt sondiert werden. Die Tarifgefüge der einzelnen Gesellschaften werden zwar immer komplizierter und das Angebot an günstigen Verträgen wächst stetig, doch genau darin liegt das Sparpotenzial eines Kfz-Versicherungswechsels begründet. Schritt eins sollte daher ein Versicherungsvergleich sein, idealerweise online, weil es Zeit und Mühe spart. Denn es bringt nur wenig, sich auf Empfehlungen oder Werbeversprechen zu verlassen. Dafür ist die Autoversicherung ein zu sehr auf individuelle Aspekte ausgerichtetes Produkt.

Nicht zulasten der Versicherungsleistungen wechseln

Der Kfz-Versicherungsvergleich verschafft in erster Linie Klarheit darüber, ob der vorhandene Vertrag mit neueren Konditionen mithalten kann. Trifft das zu und ist man mit dem Service der Assekuranz zufrieden, wäre ein Wechsel unangebracht. Andererseits sollten Kunden, die mit Preis und Leistung ihres Anbieters nicht mehr einverstanden sind, die Gelegenheit beim Schopf packen und reagieren. Wichtig ist hierbei, nicht vom Regen in die Traufe zu kommen. Der Wechsel sollte daher vor allem mit Blick auf den Leistungskatalog erfolgen. Sparsamkeit ist zwar auch bei der Kfz-Versicherung bis zu einem gewissen Grad verständlich, darf aber nicht in einem mager ausgestatteten Vertrag enden.

Kfz-Versicherung kündigen

Zwei Gründe, warum Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen, stehen in der Statistik ganz oben: die Kosten und die Leistung samt Service. Wer mit dem bestehenden Vertrag nicht mehr zufrieden ist, zieht kurzerhand die Reißleine und zeigt der Assekuranz die rote Karte. Dazu stehen Versicherten zwei Wege offen. Sie können zum einen ordentlich kündigen oder aber, sofern es die Umstände erlauben, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Kündigung zum 30. November

Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist immer nur zum Ende des Jahres möglich. Der Termin für den Wechsel ist hinlänglich bekannt: der 30. November. Schon Wochen vorher buhlen die Unternehmen mit neuen Tarifen um Kunden. Daher ist es sinnvoll, vor der Kündigung einen Kfz-Versicherungsvergleich zu bemühen, um sich ein Bild von den Angeboten anderer Versicherer zu machen. Empfohlen wird darüber hinaus, erst dann zu kündigen, wenn die Zusage für den neuen Vertrag bereits vorliegt. Die Kündigung selbst muss schriftlich, um auf Nummer sicher zu gehen per Einschreiben mit Rückschein, und fristgerecht erfolgen. Heißt: Der Brief darf nicht auf den letzten Drücker verschickt werden. Entscheidend ist das Datum, an dem die Kündigung bei der Kfz-Versicherung eingeht, nicht – wie vielfach angenommen – der Tag, an dem das Schreiben im Kasten gelandet ist.

Sonderkündigungsrecht

Versicherungsverträge werden normalerweise für eine feste Laufzeit abgeschlossen, an die sich sowohl die Assekuranz als auch der Kunde halten müssen. Bei der Kfz-Versicherung beträgt die Vertragslaufzeit in der Regel ein Jahr. Ordentlich gekündigt werden kann dann mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende. Daran erinnert regelmäßig die Wechselsaison, die am 30. November mit dem Auslaufen der regulären Kündigungsfrist endet. Möchte man eher aus dem Vertrag heraus oder hat den Termin für die ordentliche Kündigung verpasst, bleibt nur das Sonderkündigungsrecht. Um davon Gebrauch machen zu können, bedarf es allerdings besonderer Gründe.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Möglich ist eine Sonderkündigung nur unter folgenden Bedingungen:

  • Schaden: Nachdem der Kfz-Versicherung ein Schaden gemeldet wurde, haben beide Vertragspartner – die Versicherung und der Kunde – das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt in dem Fall einen Monat und beginnt, sobald die Assekuranz ihre Entschädigungspflicht anerkennt oder aber die Leistung verweigert. Der Versicherungsnehmer muss sich nur entscheiden, ob die Kündigung sofort wirksam werden soll oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, wie zum Beispiel dem Ende der regulären Vertragslaufzeit.
  • Beitrags- oder Konditionsänderungen: Gestattet ist eine Sonderkündigung darüber hinaus, wenn die Kfz-Versicherung die Rahmenbedingungen ändert. Das gilt in erster Linie für den Beitrag. Muss der Kunde eine höhere Prämie zahlen, obwohl er keinen Schaden gemeldet hat und damit nicht in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wurde, resultiert daraus ein Sonderkündigungsrecht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Regional- oder die Typklasse angepasst wird. Abseits der Prämien führen auch Änderungen der übrigen Vertragskonditionen zum Recht auf eine außerordentliche Kündigung, etwa wenn das System der Schadensfreiheitsrabatte überarbeitet wird und den einzelnen Schadensfreiheitsklassen andere Prozentwerte zugeordnet werden. Die Kündigung, die innerhalb von einem Monat erfolgen muss, ist dann sofort bzw. zu dem Termin wirksam, an die Änderung/Beitragsanpassung in Kraft tritt.
  • Fahrzeugwechsel: Wird das alte Auto ver- und ein neues gekauft, kann der bestehende Vertrag gekündigt werden. Wird das neue Auto bei einer anderen Gesellschaft versichert, entspricht der Anbieterwechsel automatisch einer Kündigung.

Schriftlich kündigen

Wie alle anderen Kündigungen auch sollte die Sonderkündigung schriftlich erfolgen. Empfohlen wird nach wie vor der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Entscheidend ist dabei allerdings nicht das Datum, an dem die Kündigung abgeschickt wurde. Sie muss innerhalb der Frist bei der Kfz-Versicherung eingehen (Posteingangsstempel). Sich erst nach 30 Tagen für eine Sonderkündigung zu entscheiden, kann daher schon zu spät sein. Ein Grund muss nicht genannt werden, wobei es beim Sonderkündigungsrecht durchaus Sinn macht, sich konkret auf einen Kündigungsgrund zu berufen.

Auslandsschadenschutz

Unschuldig in einen Unfall verwickelt zu werden, ist ärgerlich – keine Frage. Während in der Bundesrepublik die Regulierung des Schadens nach klaren und für jeden Autofahrer nachvollziehbaren Spielregeln erfolgt, müssen sich Unfallbeteiligte im Ausland unter Umständen auf unangenehme Überraschungen einstellen. Die Versicherungsleistungen entsprechen nur bedingt denen, die in Deutschland üblich sind. Die Folge: Im schlimmsten Fall wird nur ein Teil der Kosten ersetzt. Um nicht selbst das Portemonnaie zücken oder das Sparbuch antasten zu müssen, ist ein Ausland Schadenschutz daher absolut empfehlenswert.

Günstiger Schutz bei Fahrten im Ausland

Vereinbart werden kann der Ausland Schadenschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung. Dazu reicht ein Häkchen im Antrag. Die Mehrkosten von wenigen Euro pro Jahr machen sich spätestens dann bezahlt, wenn es tatsächlich kracht. Denn die Autoversicherung kümmert sich nach einem Schaden nicht nur um die Abwicklung, die sich bei Unfällen im Ausland als recht kompliziert erweisen kann. Sie geht noch einen Schritt weiter. Sollte die Versicherungssumme, die von der ausländischen Assekuranz gezahlt wird, nicht alle Ausgaben umfassen – teilweise werden Positionen, die in Deutschland problemlos anerkannt werden, wie zum Beispiel der Besuch beim Arzt oder Schäden am Gepäck, im Ausland nicht akzeptiert –, zahlt die eigene Versicherung die Differenz. Das heißt: Unabhängig davon, wo sich ein Unfall ereignet, kann der Kunde damit rechnen, in voller Höhe Schadenersatz zu erhalten.

Wichtig: hohe Deckungssumme

Mit einem Beitrag ab 20 Euro im Jahr ist der Ausland Schadenschutz eine sinnvolle Ergänzung – sofern der Vertrag hält, was er verspricht. Experten raten Versicherungsnehmern, sich vor Abschuss über die Konditionen zu informieren. Im Mittelpunkt sollte dabei die Frage stehen, in welchen Ländern die Police gültig ist. Sich auf allgemein gehaltene Versprechen wie den Versicherungsschutz in fast ganz Europa zu verlassen, kann im Ernstfall teuer werden, wenn das Urlaubs- oder Reiseland möglicherweise doch außen vor bleibt. In der Regel listen die Assekuranzen sehr genau auf, wo die Verträge greifen. Ebenso wichtig ist die Deckungssumme. Schließlich wird der Auslandsschadenschutz gerade wegen der Leistung unterschrieben.

eVB-Nummer

Ganz ohne Bürokratie wird man bei der Zulassung eines Fahrzeugs wohl nie auskommen. Damit der Vorgang dennoch zügig und mit möglichst wenig „Papierkram“ abgewickelt werden kann, wurde zum 1. März 2008 die eVB-Nummer eingeführt. Das Kürzel eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Der siebenstellige Code aus Buchstaben und Zahlen hat die Versicherungsbestätigungskarte abgelöst (vormals Doppelkarte) und dient als Nachweis, dass der Halter eine Kfz-Versicherung beantragt hat und zumindest ein vorläufiger Versicherungsschutz bei der Haftpflicht besteht.

Doppelkarte

Um ein Auto anmelden zu können, braucht man einen Versicherungsnachweis, den die Kfz-Versicherung ausstellen muss. Dieser Nachweis wurde früher mit der Doppelkarte geführt. Darauf befanden sich die wichtigen Versicherungsdaten in doppelter Abschrift. Auf der Zulassungsbehörde wurde dann ein Teil der Karte einbehalten und der andere Teil ging an den Versicherer zurück.

Doch damit ist schon seit März 2008 Schluss. Wer heute ein Auto zulassen, anmelden oder ummelden will, braucht von der Versicherung keine Doppelkarte mehr! Die Versicherungsbestätigung wird nur noch elektronisch durchgeführt. Dazu wurde ein Codierungsverfahren eingeführt, bei dem man nach dem Versicherungsantrag – zum Beispiel nach einem Versicherungsvergleich – eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, kurz eVB-Nummer erhält.

Digitaler Datenabgleich

Möglich macht es ein neues System, auf das nicht nur die Autoversicherer, sondern auch die Zulassungsstellen und das Kraftfahrtbundesamt Zugriff haben. Vom Prinzip her handelt es sich um eine große Datenbank, die von den Assekuranzen gespeist wird. Ausgelesen werden die Daten, sobald das Fahrzeug angemeldet wird. Gleichzeitig erhält die Versicherung die Information, dass der Wagen zugelassen wurde. Statt per Post oder Fax erfolgt die gesamte Abwicklung jetzt digital.

Die eVB enthält alle relevanten Daten

Dabei hat es die eVB-Nummer im wahrsten Sinne des Wortes in sich: Sie enthält alle Informationen, die für die Kfz-Versicherung und die Zulassung benötigt werden, sprich den Namen und die Anschrift des Autohalters sowie alle Daten zum Versicherungsvertrag. Erstellt wird der alphanumerische Code daher nur, wenn ein Antrag für eine Autoversicherung gestellt wurde. Wichtig ist, dass die Papiere bzw. Online-Formulare vollständig ausgefüllt wurden. Nur dann gibt es die eVB per Brief, SMS, E-Mail, Fax oder am Telefon. Darüber hinaus wird sie bei technischen Änderungen und einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk benötigt.

Die Zeitersparnis kommt allen zugute

Der Vorteil der eVB, die nach dem Gebrauch ihre Gültigkeit verliert, liegt ganz klar in den Faktoren Zeit und Aufwand. Die Zulassungsstelle muss nur noch den Buchstaben-Zahlen-Chiffre eingeben und die hinterlegten Daten mit dem Personalausweis abgleichen. Dadurch entfällt viel Schreibarbeit. Hinzu kommt: Das System kann auch für Rückmeldungen der Kfz-Versicherung an die Behörde genutzt werden. Das macht es für alle Seiten einfacher, die Zulassungsstellen, die Versicherer und letztlich auch die Verbraucher.

Fahranfänger

Führerscheinneulinge haben bei der Kfz-Versicherung keinen leichten Stand. Sie gelten gemeinhin als Risikogruppe und müssen für die erste eigene Autoversicherung entsprechend tief in die Tasche greifen. Die branchenübliche Tabelle mit den Schadenfreiheitsklassen sieht für sie die Stufe „0“ vor. Das entspricht einem Beitragssatz von rund 230 Prozent. Allerdings hat sich bei der Ersteinstufung in den vergangenen Jahren sehr viel getan und besteht darüber hinaus die Option der Zweitwagenversicherung über Vater oder Mutter.

Vorteil: begleitetes Fahren

Bevor sich der Führerschein mit 17 samt begleitetem Fahren bundesweit durchsetzen konnte, war die SF-Klasse 0 für Fahranfänger quasi in Stein gemeißelt und unumgänglich. Es sei denn, der Kunde hatte den Führerschein seit mindestens drei Jahren und konnte ein wenig Fahrpraxis nachweisen. Dann stand unter Umständen die Schadenfreiheitsklasse ½ (140 Prozent) zur Debatte. In dieser Hinsicht sind die Unternehmen inzwischen weitaus flexibler geworden. Da das begleitete Fahren die Unfallstatistiken merklich entlastet hat, kommen die Kfz-Versicherer den Führerscheinneulingen einen großen Schritt entgegen. Wer den Führerschein mit 17 macht und ein Jahr lang mit Begleitung unterwegs war, muss nicht mehr mit 230 Prozent rechnen, sondern darf auf 140 Prozent hoffen. Positiv wirkt sich auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining aus. Noch besser: Der Vertrag wird bei der gleichen Kfz-Versicherung unterschrieben, bei der auch die Eltern ihre Fahrzeuge versichert haben. In dem Fall sind noch ein paar Prozent mehr drin.

Option 1: Zweitwagenversicherung über die Eltern

Stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, das eigene Auto erst einmal über Eltern zu versichern und sich später den Rabatt übertragen zu lassen? Diese Variante wird von vielen Fahranfängern bevorzugt. Denn die Zweitwagenregelung scheint deutlich günstiger als ein eigener Vertrag. Dabei wird allerdings sehr schnell übersehen, dass der Rabatt später nicht eins zu eins übertragen wird, sondern entsprechend der unfallfreien Jahre. Wer drei Jahre lang über Vater oder Mutter versichert war, dem werden später auch nur diese drei Jahre angerechnet. Schon als 21-Jähriger in den Genuss von günstigen 40 oder 25 Prozent zu kommen, ist und bleibt also Wunschdenken.

Dern Zweitwagen können Sie – unabhängig vom Erstfahrzeug – bei einer Kfz-Versicherung Ihrer Wahl versichern lassen. Damit Sie eine günstige Kfz-Versicherung bekommen, können Sie den kostenlosen Kfz-Versicherungsrechner von Tarifcheck nutzen.

Option 2: Kfz auf eigenen Namen anmelden und versichern

Von daher ist es nicht zwangsläufig schlechter, den Vertrag von Anfang an auf den eigenen Namen abzuschließen. Der Vorteil: Es werden sofort eigene schadenfreie Jahre gesammelt. Hinzu kommt der inzwischen weitaus günstigere Einstieg. 230 Prozent würden das Budget junger Fahrer sicherlich über Gebühr strapazieren. Mit 140 Prozent oder 100 Prozent – hier entscheiden das Verhandlungsgeschick und das Entgegenkommen der Assekuranz – bewegt man sich allerdings auf einem ganz passablen Niveau. Zumal schon nach drei Jahren (ausgehend von SF-Klasse ½) nur noch 70 Prozent zu Buche stehen. In dem Punkt sollte man genau rechnen und vergleichen, ob der eigene Vertrag oder die Zweitwagenversicherung besser geeignet ist.

Wichtig ist vor allem, dass Sie sich mehrere Angebote einholen. Der Kfz-Versicherungsrechner von Tarifcheck kann für Sie – genau nach Maß – die optimalen Versicherungstarife heraussuchen und Ihnen zeigen, bei welchen Kfz-Versicherungen Sie wirklich günstig wegkommen. Dazu werden zuerst alle notwendigen Angaben von Ihnen abgefragt, die Sie direkt online in ein Formular eingeben. Sofort im Anschluss erhalten Sie Ihr Vergleichsergebnis. Das Angebot kostet Sie keinen Cent.

Insassenunfallversicherung

Vier Millionen Policen über Insassenunfallversicherungen schlummern in den Akten der Bundesbürger. Dabei gilt die Versicherung in Expertenkreisen als unnötig. Sie macht nur in sehr wenigen Fällen wirklich Sinn und dient ansonsten eher dazu, das Gewissen zu beruhigen. Alternativ gibt es eine Reihe von Produkten, mit denen Autofahrer deutlich besser vorsorgen können, sollten sie und ihre Mitfahrer bei einem Unfall oder Zusammenstoß tatsächlich verletzt oder getötet werden.

Leistungskatalog der Kfz Insassenversicherung

Denn genau darum geht es bei der Insassenunfallversicherung: Sie zahlt bei Invalidität oder Tod, sofern die Ursache auf die Nutzung eines Fahrzeugs zurückzuführen ist, also zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall. Aufstocken lässt sich die Versicherungssumme zusätzlich durch ein Krankenhaustagegeld oder ein Tagegeld, wodurch die Prämie in aller Regel aber deutlich steigt.

Unnötig: Viele Leistungen sind bereits anderweitig abgesichert

An der Idee gibt es nichts zu mäkeln, auch nicht an der Möglichkeit, zwischen einem pauschalen System für alle und einem Platzsystem nur für bestimmte Sitzplätze wählen zu können. Kritik regt sich vor allem daran, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung die meisten dieser Leistungen bereits abdeckt. Das gilt umso mehr, seitdem die Gefährdungshaftung im Jahr 2002 neu geregelt wurde und die eigene Kfz-Haftpflicht auch dann zahlt, wenn es keinen Schuldigen gibt – in der Regel bei Wildunfällen. Darüber hinaus springt im Notfall auch die Verkehrsopferhilfe ein, sollte der Verursacher flüchten und nicht ermittelt werden können.

Ausnahmefälle – hier lohnt sich die Insassenunfallversicherung

Doch es gibt durchaus auch Situationen, in denen sich die Insassenunfallversicherung bezahlt macht:

  • Selbst verschuldeter Unfall: Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar für die Schäden der Insassen, nicht aber für die des Fahrers auf. Alternative: Private Unfallversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Unfall im Ausland: Ausländische Haftpflichtversicherungen arbeiten mit teils deutlich niedrigeren Deckungssummen, sodass im schlimmsten Fall nicht alle Kosten gedeckt sind. Alternative: Ausland Schadenschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung.
  • Unfallgegner hat keine Haftpflichtversicherung: Verursacht ein Fußgänger oder Radfahrer den Unfall und verfügt über keine private Haftpflichtversicherung, gäbe es zumindest von der Insassenunfallversicherung Geld. Alternative: Ausfalldeckung in der eigenen Privathaftpflicht.

Kfz Haftpflichtversicherung

Viele Versicherungslösungen stehen in dem Ruf, unnötig oder gar unnütz zu sein. Derlei Diskussionen kennt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Als Pflichtversicherung – der Name ist in dem Fall Programm – muss sie abgeschlossen werden, wenn man ein Auto sein Eigen nennt und damit am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Anderenfalls macht man sich strafbar. Zudem könnte das Auto ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung weder an- noch umgemeldet werden. Dafür sorgen die gesetzlichen Vorschriften.

Schadenersatzansprüche

Dass der Gesetzgeber Regeln aufstellt und eine Kfz-Haftpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge vorschreibt, erfolgt nicht aus dem blauen Dunst heraus, sondern hat einen ernsten Hintergrund. Wer einen Unfall oder Schaden verursacht, muss auch für die Kosten aufkommen. Bei einer Delle im Blech, die für ein paar Hundert Euro ausgebügelt werden kann, ließen sich die Schadensersatzansprüche noch über das Sparbuch bewerkstelligen. Geht es aber in die Millionen, weil mehrere Personen verletzt wurden und ein enormer Sachschaden entstanden ist, ginge der Spardose ganz schnell die Luft aus. Damit auch in einem solchen Fall sämtliche Ansprüche befriedigt werden können, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im wahrsten Sinne des Wortes „Gesetz“. Maßgeblich ist hier das Pflichtversicherungsgesetz, konkret Paragraf 1*.

Mindestdeckungssumme in der Kfz Haftpflicht

Um sicherzustellen, dass auch höhere Forderungen reguliert werden, geht der Staat noch einen Schritt weiter und legt Mindestdeckungssummen fest. Für Personenschäden liegt der Betrag aktuell bei 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden sind es eine Million Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Da aber selbst 7,5 Millionen im Ernstfall nicht ausreichen würden, lauten die meisten Verträge über deutlich höhere Summen und reichen bis 100 Millionen Euro. Das ist einer der Punkte, auf die bei einem Kfz-Versicherungsvergleich geachtet werden sollte. Das gilt generell für alle Leistungen, die eine Assekuranz im Schadensfall erbringt. Sich hier mit einem Minimum zufriedenzugeben erweist sich bisweilen als teure Fehlentscheidung, zumal der Preisunterschied zwischen der minimalen und maximalen Variante nur ein paar Euro im Jahr ausmacht.

Leistungen der Kfz-Haftpflicht

Die Versicherungen leisten immer nur so viel, wie der Kunde vereinbart hat. Zum Basisschutz gehört zum einen, dass Schadensersatzansprüche geprüft und die Kosten übernommen werden, wenn die Forderungen berichtigt sind. Zum anderen blocken die Unternehmen unberechtigte Ansprüche ab, bis hin zum Gerichtsverfahren. Welche weiteren Dienste in Anspruch genommen werden können, richtet sich nach dem Vertrag. Dazu gehört unter anderem der Auslandschadenschutz. Jedes dieser Leistungsmerkmale wirkt sich auf die Prämie aus, die darüber hinaus von vielen weiteren Faktoren wie der Schadensfreiheitsklasse, der Typ- und der Regionalklasse, dem Alter und der Fahrleistung des Kunden sowie diverser Rabatte geprägt wird. Da jede Assekuranz anders rechnet, lohnt sich der Vergleich.

*) „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

Kfz-Rechtsschutz

Ein Streit bricht schnell vom Zaun. Das gilt umso mehr, wenn es ums Auto oder einen Unfall geht. Das eigentliche Problem: Die Schuldfrage wird nach einem solchen Crash immer öfter zu einem Fall für die Gerichte. Sobald dann das erste Schreiben eines Anwalts oder der Kfz-Versicherung auf dem Tisch liegt, muss guter Rat nicht teuer sein. Mit einer Kfz-Rechtsschutzversicherung besteht zwar keine Garantie, auch Recht zu bekommen, wohl aber die Sicherheit, von einem versierten Juristen vertreten zu werden, ohne gleich an die Ersparnisse zu müssen.

Rechtsschutz ist sinnvoll für alle Verkehrsteilnehmer

Verbraucher, die sich ohne anwaltliche Hilfe in einen Rechtsstreit wagen, stehen nicht nur allein auf weiter Flur, sondern sehen sich auch einer Fülle von Paragrafen und Gesetzen gegenüber. Für Laien ohne Fachwissen ist diese Kost meist zu schwer. Auf der anderen Seite übersteigen die Kosten für einen Anwalt die finanziellen Möglichkeiten. Um diesem Dilemma aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam, mit einer Kfz-Rechtsschutzversicherung vorzusorgen. Das empfiehlt sich für jeden, der am Straßenverkehr teilnimmt, ob nun Fußgänger, Rad- oder Autofahrer. Denn das Risiko, in einen Unfall oder Streit verwickelt zu werden, nimmt stetig zu.

Wahrnehmung der Interessen vor Gericht

Die Aufgabe der Kfz-Rechtsschutz definiert der Bund der Versicherten folgendermaßen: „Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Gericht.“ Das heißt: Die Assekuranz übernimmt sämtliche Ausgaben im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme, angefangen beim Anwalt über die Gerichtskosten, die Rechnungen der Sachverständigen und gegebenenfalls auch die der Gegenseite bis hin zu den Auslagen der Zeugen und – als zinsloses Darlehen – die Strafkaution im Ausland. Häufig übersehen wird, dass die Kfz-Rechtsschutzversicherung auch beratend tätig wird, wenn Ärger droht. In der Regel können sich Kunden kostenlos telefonisch, teils auch per E-Mail, über das weitere Vorgehen informieren. Rede und Antwort stehen dabei ausgebildete Juristen.

Verkehrsrechtsschutz: Paketlösung oder Einzelpolice

Das Leistungsspektrum einer privaten Kfz-Rechtsschutzpolice steht allerdings, wie der Name bereits vermuten lässt, nur für private Belange zur Verfügung. Lkw- und Taxifahrer, sprich Personen, die beruflich unterwegs sind, kommen nicht umhin, einen gewerblichen Vertrag zu unterschreiben. Ob es sich lohnt, den Kfz-Rechtsschutz als Einzelpolice abzuschließen oder in Kombination mit einer Berufs- und Privatrechtsschutzversicherung, hängt von den persönlichen Umständen ab. Meistens sind die Paketlösungen etwas günstiger, wobei sehr genau verglichen werden muss, welche Leistungen erbracht werden. Ratsam ist es aber auf jeden Fall, gleich mehrere Bereiche mit einer Rechtsschutzversicherung abzusichern und nicht nur das Autofahren.

Kfz-Schutzbrief

Hier und da ein paar Schräubchen anziehen, den Ölstand kontrollieren und notfalls mit dem Hammer auf die sensiblen Stellen des Motors klopfen, reicht heute nicht mehr aus, wenn eines der vielen roten Lämpchen auf dem Armaturenbrett blinkt. Die meisten Autofahrer sind der Technik ihres Fahrzeugs hilflos ausgeliefert, wenn sie mal nicht so funktioniert wie sie soll. Umso ärgerlicher, wenn die nächste Werkstatt oder Tankstelle kilometerweit entfernt ist. Mit einem Kfz-Schutzbrief hat man in einem solchen Fall immer einen Helfer in der Hinterhand.

Schneller Service bei Pannen

Schutzbriefe, die hauptsächlich von Automobilclubs angeboten werden und als Zusatz zur Kfz-Versicherung erhältlich sind, konzentrieren sich in erster Linie auf die Pannenhilfe. Sollte ein Mitglied oder Kunde mit seinem Auto liegen bleiben, reicht ein Anruf und die Zentrale schickt einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin. Sie machen den Wagen an Ort und Stelle wieder startklar oder schleppen das Auto ab, wenn der Schaden schwerwiegender ist oder ein spezielles Ersatzteil benötigt wird. Diese Hilfe leisten die meisten Kfz-Schutzbriefe übrigens auch im Ausland, wobei vor der Fahrt über die Grenze abgeklärt werden sollte, auf was geachtet werden muss und in welchen Ländern der Club bzw. die Assekuranz aktiv ist.

Zusatzleistungen und Mehrwerte beim Kfz-Schutzbrief

Zusätzlich zur Pannenhilfe und dem Abschleppdienst umfassen die meisten Kfz-Schutzbriefe eine Vielzahl weiterer Services. Das reicht vom Transfer zum Urlaubs- bzw. Zielort oder zurück nach Hause, wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist. Bei einem Schaden im Ausland kümmert sich der Anbieter darüber hinaus um die Zollmodalitäten oder, wenn der Motor sich für immer verabschiedet hat, um die Verschrottung. Letztlich ist der Kfz-Schutzbrief eine Art Ass im Ärmel, wenn der Wagen streikt oder es gekracht hat. Dienstleistungen wie Routenpläne oder Campingplatz-Übersichten sind nützliche Mehrwerte, sollten aber nicht den Ausschlag für einen bestimmten Schutzbrief geben.

Tipp: Servicerufnummer speichern

Weil die Leistungskataloge unterschiedlich dick sind und sich vor allem in den Details unterscheiden, ist ein Kfz-Schutzbrief-Vergleich ratsam. Das gilt umso mehr, wenn man viel oder öfter im Ausland unterwegs ist. Da sollte es nicht auf ein paar Euro ankommen, wenn dafür deutlich mehr geboten wird. Wichtig ist nur, die Telefonnummer immer griffbereit zu haben.

Kfz Teilkaskoversicherung

Kfz-Versicherungen setzen sich in der Regel aus zwei Bausteinen zusammen: Der Kfz-Haftpflichtpolice als Hauptbestandteil sowie dem Kaskoschutz als Extra, das ganz nach Gusto des Halters gebucht oder aus dem Vertrag gestrichen werden kann. In der Basisvariante steht die Teilkaskoversicherung zur Auswahl. Sie bietet im wahrsten Sinne des Wortes Schutz vor elementaren Risiken, kommt im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung jedoch nicht für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Leistungen der Teilkasko: Reparatur oder Wiederbeschaffung

Der Leistungskatalog der Kfz-Teilkaskoversicherung umfasst:

  • Diebstahl des Fahrzeugs
  • Einbruch und Entwendung von serienmäßigem Zubehör
  • Zusammenstöße mit Haarwild – gegebenenfalls auch mit anderen Tieren wie Rindern oder Pferden, je nach Vertrag
  • Marderbisse, wobei Folgeschäden außen vor bleiben; es wird also nur der angeknabberte Schlauch ersetzt
  • Glasbruch
  • Unwetterschäden: Hagel, Blitz, Überschwemmungen, Sturm ab Windstärke 8

Die Assekuranz ersetzt bei einem Teilkaskoschaden entweder den Wiederbeschaffungswert oder sie kommt für die Reparatur auf.

Kosten und Nutzen der Teilkasko beachten

Handelt es sich um ein relativ altes Auto, dessen Wert nur noch wenige Hundert Euro beträgt oder das ohnehin den Gang zur Schrottpresse vor sich hat, kann man sich die Kfz-Teilkaskoversicherung normalerweise sparen. Letztlich kommt es aber darauf an, ob Schäden notfalls auch aus eigener Tasche behoben werden können bzw. ob sich der Kauf eines neuen Fahrzeugs finanziell realisieren lässt. Der Nutzen einer Teilkaskopolice sollte zumindest den Kosten für den Vertrag entsprechen. In dem Punkt muss genau gerechnet werden, insbesondere, wenn man auf das Fahrzeug angewiesen ist. Günstiger wird der Versicherungsschutz zum Beispiel, wenn eine Selbstbeteiligung in den Vertrag aufgenommen wird.

Prämie: Werkstattbindung und Co.

Der Selbstbehalt ist eines der Tarifmerkmale der Teilkaskoversicherung. Hinzu kommen persönliche Aspekte wie das Alter und die Fahrleistung, die Regional- und die Typklasse als feststehende Werte sowie der exakte Leistungsumfang. Hier ergeben sich meist kleine, aber feine Unterschiede oder es können zusätzliche Elemente gewählt werden. Sehr beliebt ist in dem Zusammenhang die Werkstattbindung. Dadurch, dass die Kfz-Versicherung vorschreibt, wo das Auto repariert wird, lassen sich bis zu 15 Prozent der Prämie sparen. Diese Vereinbarung rentiert sich jedoch nur, wenn man der Werkstatt vertraut und nicht erst kilometerweit fahren muss. Grundsätzlich gilt: Da die Unternehmen ständig neue Tarifvarianten auf den Markt bringen, ist ein Kaskovergleich immer noch der beste Weg, sich gut und günstig zu versichern.

Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung ist gewissermaßen die All-Inclusive-Variante des Kaskoschutzes. Statt nur das Frühstück serviert zu bekommen, profitieren Kunden von einem deutlich größeren Leistungskatalog und wissen ihr Fahrzeug in nahezu allen Situationen bestens geschützt. Gebucht werden kann die Vollkasko-Option üblicherweise als Extra bzw. Ergänzung zur Teilkaskoversicherung. Als Einzelvertrag stellt die Vollkaskopolice die absolute Ausnahme dar und wird sich auch nicht durchsetzen können, weil der Grundschutz durch die Teilkasko-Leistungen schlichtweg fehlen würde.

Vollkasko ergänzt die Teilkaskoversicherung

Für Autofahrer heißt das: Sie schließen entweder nur eine Teilkaskoversicherung ab oder aber einen Teilkaskovertrag plus Vollkaskoschutz, wobei sich diese Liaison jederzeit wieder trennen lässt. Das größere Paket hält dann zusätzlich folgende Leistungen bereit: Zum einen werden die Folgen von Vandalismus reguliert, zum Beispiel ein abgebrochener Seitenspiegel oder eine eingeschlagene Windschutzscheibe. Zum anderen kommt die Assekuranz für selbst verursachte Schäden auf, sofern der Kunde sich an die Versicherungsbedingungen hält. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall baut oder grob fahrlässig handelt, muss damit rechnen, dass die Leistung verweigert oder zumindest gekürzt wird. Ein weiterer Vorteil der Kfz-Vollkaskoversicherung: Sie zahlt auch, wenn der Unfall-Verursacher flüchtet und nicht festgestellt werden kann oder aber nicht in der Lage ist, die Rechnung zu bezahlen.

Lohnt sich der Abschluss der Vollkasko?

Diese zusätzlichen Leistungen sprechen sicherlich für die Kfz-Vollkaskoversicherung. Gleichwohl lautet eine der am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung: Lohnt sich der Abschluss einer Vollkasko überhaupt? Ist die Vollkasko sinnvoll? Ein klares „Ja“ oder „Nein“ ist hier nicht angebracht. Dafür sind zu viele individuell unterschiedliche Faktoren im Spiel. Als Faustregel hat sich bewährt, Neufahrzeuge oder neuere Gebrauchtwagen zumindest die ersten drei bis fünf Jahre Vollkasko zu versichern. Denn nichts wäre ärgerlicher, als schon nach wenigen Wochen für das Auto Geld ausgeben zu müssen, weil Unbekannte in einer Nacht- und Nebel-Aktion den Lack zerkratzt haben.

Die Prämie – vergleichen hilft sparen

Preislich ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko-Versicherung meist geringer als bisweilen angenommen. Dafür sorgt der Schadenfreiheitsrabatt, der bei der Vollkaskovariante eingeräumt wird. Wer hier günstig unterwegs ist, zahlt in der Regel sogar weniger als für eine reine Teilkaskopolice. Um konkrete Zahlen zu erhalten, muss verglichen werden. Gerade bei Neufahrzeugen sollte hierbei auf eine lange Neuwertentschädigung geachtet werden. Nach unten korrigieren lässt sich die Prämie über eine Selbstbeteiligung.

Ein Versicherungsrechner rechnet Ihnen alles aus

Wenn Sie nun wissen möchten, wieviel eine Kfz-Versicherung mit Teil- und Vollkasko bzw. nur Teilkasko kostet, wie stark Sie durch unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen sparen können und welche Kfz Versicherungen die wirklich günstigen Tarife bieten, dann nutzen Sie den Kfz-Versicherungsrechner.

Mallorca Police

Mallorca-Police – das klingt nach Urlaub und irgendwie auch nach Versicherung. Dementsprechend handelt es sich bei der Mallorca Police um eine Versicherung, die speziell für Reisen abgeschlossen werden kann, konkret für Reisen, in deren Verlauf ein Leihwagen in Anspruch genommen wird. Die Bezeichnung Mallorca Police ist in dem Zusammenhang ein wenig irreführend. Denn der Vertrag bietet nicht nur auf der Lieblingsinsel der Deutschen Schutz, sondern generell auf Reisen innerhalb Europas. Sollte der Urlaub jenseits der EU geplant sein, wird statt einer Mallorca- eine Traveller-Police benötigt.

Leistungen der Mallorca-Police

Die Aufgabe der Mallorca Police, die als Zusatz zur Kfz-Versicherung angeboten wird und rund 20 Euro im Jahr kostet, besteht darin, Deckungslücken zu vermeiden. Diese Lücken entstehen immer dann, wenn die Versicherungssumme der Kfz-Haftpflicht im Reiseland zu niedrig ist. Das Problem: Wird mit dem Mietwagen ein Unfall verursacht und liegt der Schaden über dem vertraglich vereinbarten Betrag, muss die Differenz aus eigenen Mitteln bestritten werden. Gerade bei schweren Unfällen mit Personenschäden kann eine solche Forderung schnell mehrere Millionen Euro betragen.

Vorteile der Zusatzversicherung

In einem solchen Schadensfall greift die Mallorca Police. Sie bietet üblicherweise eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von rund zehn Millionen Euro und entspricht damit weitgehend den deutschen Standards. Reicht die Deckungssumme für das gemietete Fahrzeug nicht aus, wird die Lücke von der Mallorca Police geschlossen. Von daher ist es durchaus sinnvoll, sich schon vor Antritt der Reise Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen.

Schutz auch ohne Extra-Versicherung

Das heißt allerdings nicht, dass zwangsläufig eine Mallorca-Police abgeschlossen werden muss, nur weil Ausflüge mit einem Mietwagen geplant sind. Die meisten Kfz-Versicherungen sehen bereits einen erweiterten Versicherungsschutz für genau diese Zwecke vor. Ein Anruf bei der Assekuranz reicht, um diese Frage zu klären und sich zu erkundigen, wo und in welchem Umfang die vorhandene Police Schutz verspricht. Auch Mitglieder von Automobilclubs sind in der Regel bestens abgesichert, wenn sie über einen Schutzbrief verfügen. Selbst bei vielen Kreditkarten sind die Leistungen einer Mallorca Police inkludiert. Eine weitere Alternative, die allerdings die nötigen Sprachkenntnisse voraussetzt: Die Zusatzversicherung kann bei den meisten Autovermietungen direkt vor Ort gebucht werden, wobei in dem Zusammenhang auch auf den Kaskoschutz geachtet werden muss.

Prozente

Bei Prozenten, die eine Ersparnis verheißen, leuchten gemeinhin die Augen. Schließlich gilt nach wie vor: Wieso mehr bezahlen als unbedingt nötig? Was sich im Supermarkt oder beim Elektrodiscounter als relativ einfach herausstellt, setzt bei der Autoversicherung eine „blütenweiße Weste“ voraus. Prozente gibt es im Rahmen der Kfz-Police nur, wenn man sozusagen unauffällig bleibt und keinen Schaden meldet. Dafür sorgen die Schadensfreiheitsklassen und die damit verbundenen Schadensfreiheitsrabatte.

Schadensfreiheitsklassen und Rabatte

Rabatt heißt in dem Zusammenhang, dass nicht der volle Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskopolice gezahlt werden muss (die Teilkasko bleibt in puncto Prozent außen vor), sondern je nach erreichter Schadensfreiheitsklasse nur ein bestimmter Prozentsatz. Autofahrer, in deren Papieren eine SF-Klasse von 14 steht, also 40 Prozent, und die regulär 1.000 Euro berappen müssten, zahlen für ihre Kfz-Versicherung entsprechend 400 Euro. Wie viel Prozent die Assekuranz einräumt, ist klar definiert. Auskunft darüber, welcher Prozentsatz welcher Schadensfreiheitsklasse zugeordnet ist, geben die Tabellen der Versicherungsunternehmen. Das geht los bei Klasse M mit 240 bis 280 Prozent und reicht bis SF-Klasse 30 mit 25 bis 30 Prozent. Jede Klasse steht dabei für ein Jahr, in dem die Kfz-Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.

Zuckerbrot und Peitsche

Heißt: Die Prozente bei der Kfz-Versicherung kommen dem Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche sehr nahe. Autofahrer, für die keine Leistung erbracht werden muss, erhalten ein „Leckerli“ und rücken Jahr für Jahr um eine SF-Klasse nach oben. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Strafen in Form von Rückstufungen. Sie greifen immer dann, wenn die Versicherung aktiv werden musste und einen Schaden reguliert hat. Vermeiden lässt sich diese Maßnahme der Assekuranz durch einen Rabattschutz, den Rabattretter oder den Rückkauf des Schadens. Denn wenn die Prozente gekürzt werden, findet man sich unter Umständen gleich mehrere Stufen weiter unten wieder.

Prozente bei Fahranfängern

Maßgebend für die Prozente ist der Versicherungsverlauf. Hinzu kommt die erstmalige Einstufung. Gerade in dieser Hinsicht hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Mussten Fahranfänger früher damit rechnen, bei 180 bis 200 Prozent einzusteigen, bieten die meisten Assekuranzen heute deutlich günstigere Tarife. Wer am begleiteten Fahren teilgenommen hat, kann mit 120 Prozent rechnen. Wenn die Eltern beim gleichen Unternehmen versichert sind, können es durchaus auch 100 Prozent sein. Gerade für Führerscheinneulinge lohnt sich also ein Vergleich.

Rabattretter

Der Schadensfreiheitsrabatt ist Autofahrern heilig, insbesondere, wenn sie über Jahre hinweg unfallfrei geblieben sind und von der Kfz-Versicherung entsprechend günstig eingestuft werden. Wer 25 Jahre lang keinen Schaden gemeldet hat, kann sich besonders glücklich schätzen. Zum einen, weil es normalerweise – rein statistisch – bei jedem Autofahrer alle zwölf Jahre kracht. Zum anderen, weil viele Assekuranzen in den Verträgen für die Autoversicherung einen weißen Ritter in glänzender Rüstung vorsehen, sobald die Schadensfreiheitsklasse 25 erreicht wurde: den Rabattretter. Wenn der Kunde dann doch einmal zum Hörer greifen und ein Missgeschick beichten muss, bleibt ihm zumindest der Rabatt erhalten und er muss keinen höhere Beitrag fürchten.

Rabattretter inklusive ab SF-Klasse 25

Der Rabattretter schützt zwar nicht vor einer Rückstufung in der SF-Klasse, wohl aber den Schadenfreiheitsrabtt und damit die liebgewonnen Prozente. Das macht sich finanziell durchaus bemerkbar, wenn es bei einem Schaden bleibt. Sieht die Kfz-Versicherung bei Schadensklasse 25 einen Beitragssatz von 30 Prozent vor und kostet die Police rund 400 Euro im Jahr, würde eine Rückstufung auf 45 Prozent den Vertrag deutlich teurer machen. Zu Buche stünden dann knapp 600 Euro. Um wieder den alten Status quo zu erlagen, müsste man ein paar Jahre warten. Genau das soll der Rabattretter vermeiden. In gewisser Hinsicht kann man ihn als Belohnung für Versicherte ansehen, die über ein Vierteljahrhundert nie eine Leistung in Anspruch genommen haben.

Die Unterschiede zum Rabattschutz

Um in den Genuss des kostenlosen Rabattretters zu kommen, ist die höchste Schadensfreiheitsklasse Pflicht. Vorher gibt es nur die Alternative des Rabattschutzes, der nicht mit dem „Retter“ verwechselt werden darf. Denn der Rabattschutz ist kostenpflichtig und wird mit einem rund 15-prozentigen Beitragsaufschlag in Rechnung gestellt. Dafür bleibt die SF-Klasse samt Schadenfreiheitsrabatt nach einem Schaden gleich. Teils sind auch mehrere „Freischüsse“ möglich. Auch hier setzen die Unternehmen voraus, dass sich der Kunde bereits als sicherer Fahrer erwiesen hat. Um den Rabattschutz vereinbaren zu können, muss der Kunde in der Regel in Schadensfreiheitsklasse 4 oder besser eingestuft sein. Ob es sich lohnt, für den Schutz mehr zu bezahlen, ist ein Rechenexempel. Beim Rabattretter ist das nicht nötig: Ihn gibt´s bei den meisten Unternehmen automatisch.

Rabattschutz

Verlockend ist es allemal, der Kfz-Versicherung einen selbst verursachten Schaden melden zu dürfen, ohne dafür mit einer niedrigeren Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) und einer entsprechend höheren Prämie belangt zu werden. Das Zauberwort lautet „Rabattschutz“ und findet sich in fast allen Angeboten zur Autoversicherung. Allerdings gilt es, sehr genau zu überlegen, ob es sich wirklich lohnt, gegen einen Aufpreis von rund 15 Prozent einen Unfall oder gegebenenfalls sogar mehrere Schäden „frei“ zu haben.

Die normale Vorgehensweise nach einem Schaden

Vereinbart der Kunde mit seiner Kfz-Versicherung einen Rabattschutz und zahlt ein paar Euro mehr, erklärt sich das Unternehmen bereit, von der üblichen Vorgehensweise abzuweichen. Normalerweise setzt nach einem Schaden oder Unfall, der selbst verschuldet wurde, die Talfahrt der SF-Klasse ein. Der Kunde wird zurückgestuft. Das heißt, der ursprüngliche Schadensfreiheitsrabatt ist futsch und muss über Jahre hinweg mühsam wieder erarbeitet oder vielmehr „erfahren“ werden. Das ist je nach Ausgangslage mit enormen Mehrkosten verbunden.

Der Rabattschutz vermeidet eine Rückstufung

Um eine Rückstufung nach einem Schaden zu vermeiden, gibt es den Rabattschutz. Die Kfz-Versicherung drückt gewissermaßen ein Auge zu. Der Kunde bleibt in der bisherigen Schadensfreiheitsklasse und erhält nach wie vor den gleichen Rabatt. Eine weitere Variante sieht vor, dass sich zwar die SF-Klasse, nicht aber die Prämie ändert. Allerdings besteht die Option des Rabattschutzes nicht automatisch. In der Regel setzen die Assekuranzen voraus, dass der Versicherungsnehmer bereits mehrere Jahre unfallfrei geblieben ist und mindestens Schadensfreiheitsklasse 4, teilweise auch 6 erreicht hat. Dann darf der Rabattschutz in den Vertrag aufgenommen werden, sofern er nicht bereits fester Bestandteil des Tarifgefüges ist.

Nachteile der Rabattschutz-Vereinbarung

Der finanzielle Vorteil, den der Rabattschutz bietet, lässt sich nicht leugnen – zumindest auf den ersten Blick. Das Problem: Es handelt sich um eine interne Vereinbarung mit der Kfz-Versicherung, die nur das jeweilige Unternehmen und den Kunden betrifft. Sie gilt, solange der Vertrag besteht. Möchte der Kunde den Anbieter wechseln und eine neue, vielleicht günstigere Kfz-Versicherung abschließen, ist der Rabattschutz möglicherweise rückwirkend hinfällig. Denn die Versicherung meldet dem neuen Anbieter nicht nur die Schadensfreiheitsklasse, sondern den gesamten Vertragsverlauf. Darin enthalten sind auch die Schäden, die bei der SF-Klasse nicht berücksichtigt wurden, für die neue Kfz-Versicherung aber durchaus relevant sind. Das Ergebnis ist – wenn ein Schadenverlauf vorhanden ist – die Rückstufung beim neuen Versicherer. Die neue Kfz-Versicherung wird nach einem Versicherungswechsel also auch über regulierte Schäden informiert – wer hier schummeln will, der hat keine Chance!

Rabattübertragung

Der Schadensfreiheitsrabatt, den Kfz-Versicherer gewähren, ist von der Idee her personengebunden. Schließlich sollen nur jene Fahrer belohnt werden, die weder einen Schaden gemeldet noch einen Unfall gebaut haben. Allerdings, was vor allem Fahranfängern zugutekommt: Dieser Rabatt kann übertragen werden. Die Grenzen sind zwar recht eng abgesteckt, nichtsdestotrotz bietet die Option der Rabattübertragung ein enormes Sparpotenzial.

Regelwerk: Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung

Die Vorgaben, wem und unter welchen Umständen der Rabatt übertragen werden darf, finden sich in den „Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung“, kurz TB. Der entsprechende Passus ist je nach Assekuranz anders überschrieben, zum Beispiel mit „Anrechnung der Schadenfreiheit aus Verträgen Dritter“. Diese Regeln sind bindend. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Rabattübertragung in der geplanten Variante auch gestattet ist, sollte vorher ein Blick in die Tarifbestimmungen geworfen oder aber Rücksprache mit der Versicherung genommen werden. Das spart böse Überraschungen und dem, der den Rabatt übernehmen möchte, eine hohe Rechnung.

Vorschriften für die Übernahme der Prozente

Die grundlegenden Bedingungen für die Rabattübertragung sind weitgehend gleich. Zum einen muss der neue Kunde glaubhaft machen, das Fahrzeug regelmäßig genutzt zu haben. Das setzt voraus, dass eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Zum anderen bedarf es der Zustimmung des bisherigen Versicherungsnehmers, dass er auf seine Prozente verzichtet. Möglich ist die Übertragung auch dann noch, wenn die Person, deren Rabatt in Anspruch genommen werden soll, bereits verstorben ist. Wichtigste Voraussetzung ist und bleibt allerdings, dass es sich um Verwandte ersten Grades oder Eheleute handelt. Mal eben vom Nachbarn den Schadensfreiheitsrabatt zu übernehmen, funktioniert also nicht. Probleme könnte es auch bei den Großeltern geben. Möglich ist der Übertrag in der Regel nur von den Eltern auf die Kinder bzw. von einem Ehepartner auf den anderen. Es sei denn, die Option wird auch für häusliche Gemeinschaften eingeräumt. Dann dürfen unter Umständen auch Oma und Opa oder die Geschwister ein ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen.

Rabattübertragung entsprechend der unfallfreien Jahre

Übernommen wird allerdings nicht nur der Rabatt, sondern auch jeder Schaden, der in der Vergangenheit reguliert werden musste. Zudem heißt Rabattübertragung nicht, dass die Schadensfreiheitsklasse vom Vater oder der Mutter 1:1 auf den Sohn oder die Tochter übergeht. Ausschlaggebend sind die unfallfreien Jahre der Person, die in den Genuss der Prozente kommt. Wer erst vier Jahre den Führerschein hat, darf also nicht mit SF-Klasse 25 rechnen! Dennoch lohnt es sich, den Wagen erst ein paar Jahre auf den Namen der Eltern laufen und versichern zu lassen.

Regionalklassen

Sag‘ mir wo Du wohnst und ich sag‘ Dir, wie teuer die Kfz-Versicherung ist. Ganz so einfach ist es zwar nicht, die Beiträge für die Autoversicherung zu berechnen. Doch der Wohnort spielt bei der Beitragskalkulation durchaus eine Rolle. Dafür sorgen die Regionalklassen, die ebenso wie die Typklassen fest im Tarifgefüge der Assekuranzen verankert sind. Die nötigen Daten liefert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr zum 1. Oktober. Unterschieden wird nach Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoschutz – das heißt: Für jede Versicherungsart gibt es eine andere Regionalklasseneinstufung. Bei der Typklasse ist das genauso.

In der Kfz-Haftpflicht gibt es zwölf Regionalklassen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung arbeiten der GDV und die Kfz-Versicherer mit zwölf Regionalklassen. Bei der Teilkasko sind es 16 und bei der Vollkasko neun Klassen. Sie basieren allesamt auf statistischen Erhebungen und werden von einem Treuhänder festgelegt. Große Veränderungen sind dabei eher die Ausnahme. Im Jahr 2010 blieben 70 Prozent der Einstufungen gleich. 2009 lag die Quote bei 67 Prozent.

Grundlage für die Einstufung sind die Unfallstatistiken

Doch welche Aufgabe hat die Regionalklasse? Sie hilft den Versicherungen, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, eine Leistung erbringen zu müssen. Dazu werden die Unfallstatistiken der vergangenen fünf Jahre ausgewertet. Zum einen geht es um die Zahl, zum anderen um die Schwere der Unfälle. Berücksichtigt werden darüber hinaus die in der Region zugelassenen Fahrzeuge. Aus diesen Daten bilden die Experten einen Indexwert. Er steigt, je öfter es kracht, und nimmt ab, wenn die Unfallzahlen über einen längeren Zeitraum rückläufig sind. Der Durchschnitt sind 100 Prozent. Darauf aufbauend wird die Regionalklasse festgelegt. Dazu einige Beispiele: München erreichte 2010 einen Index von 119,29 (plus 1,14) in der Kfz-Haftpflicht und wird mit Regionalklasse 11 eingestuft. Der Hohenlohekreis hat einen Indexwert von 81,64 (minus 0,21) und ist Regionalkasse 1. Besonders tief in die Tasche greifen müssen übrigens die Einwohner in Kaufbeuren (Klasse 12 in der Haftpflicht, 11 in der Teil- und 7 in der Vollkasko), wobei inzwischen Ursachenforschung betrieben wird und das Unfallrisiko gemindert werden soll.

Höhere Regionalklasse = höherer Beitrag

Ändert sich die Regionalklasse, wird die Prämie für die Kfz-Versicherung entsprechend angepasst. Sollte der Beitrag durch die Neu-Einstufung höher ausfallen – wobei Umzüge außen vor bleiben –, besteht für Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde hat einen Monat Zeit, nachdem er über die Anpassung informiert wurde, den bestehenden Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.

Rückstufung

So kulant und zuvorkommend Kfz-Versicherer auch sein mögen. In einem Punkt kennen sie keine Gnade. Wenn sich ein Kunde nach einem Unfall oder mit einem Schaden an seine Assekuranz wendet, zückt das Unternehmen die für den Tarif geltende Rückstufungstabelle und der erreichte Schadensfreiheitsrabatt ist futsch. In welchen Schritten die Rückstufung vorgenommen wird und mit welcher Schadensfreiheitsklasse der Kunde künftig fährt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt. Sicher ist nur: Je öfter es kracht, desto tiefer der Fall.

Nach einem Schaden geht es ein paar Schritte zurück

Die Rückstufung ist fester Bestandteil des sogenannten Bonus-Malus-Systems, mit dem alle Kfz-Versicherer arbeiten. Schadenfreie Jahre entsprechen einem Schritt nach oben, sprich: Wer bislang Schadensfreiheitsklasse 13 hatte, wird im Jahr darauf in die SF-Klasse 14 eingeordnet. Andererseits wird der Rotstift angesetzt, sobald die Assekuranz in die Leistungspflicht genommen wurde. Wie viele Klassen „verlorengehen“, richtet sich ausschließlich nach der Rückstufungstabelle, die zum Vertrag gehört. Einige Unternehmen warten diesbezüglich mit extrem ungünstigen Konditionen auf und lassen den Kunden ins sprichwörtlich Bodenlose rutschen.

Durchschnittswerte zur Rückstufung

Einen groben Eindruck davon, wie sich die Rückstufung auf die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung auswirkt, geben die Durchschnittswerte der Versicherungsbranche. Dazu zwei Beispiele: Ein Autofahrer, der es bis in die Schadensfreiheitsklasse 17 geschafft hat, wird nach einem Haftpflichtschaden in SF-Klasse 7 zurückgestuft, nach zwei Schäden in SF-Klasse 2 und nach drei Schäden in SF-Klasse ½. Im Bereich Vollkasko gestaltet sich die Treppe beim gleichen Kunden folgendermaßen: 17 – 9 – 5 – 1. Ausgehend von Schadensfreiheitsklasse 6 stünde nach einem Schaden in den Sparten Haftpflicht und Vollkasko jeweils SF-Klasse 3 zu Buche.

Schadensfreiheitsklasse behalten

Besonders Kunden, die bereits eine hohe Schadensfreiheitsklasse erreicht haben und von einem entsprechend hohen Rabatt profitieren, bekommen die Rückstufung mit aller Härte zu spüren. Für sie kann es sich durchaus rentieren, den Schaden von der Kfz-Versicherung zurückzukaufen und somit die Rückstufung zu vermeiden. Bis zu welchem Betrag dieser Schritt zu empfehlen ist, berechnet auf Nachfrage die Assekuranz. Weitere Optionen, um sich eine schlechtere SF-Klasse zu ersparen, sind der Rabattretter – meist inklusive ab SF-Klasse 25 – oder der kostenpflichtige Rabattschutz.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen gehört zu den praktischen Erfindungen, die Autofahrern das Leben erheblich leichter machen. Fahrzeuge, die einen Teil des Jahres nicht genutzt werden – darunter typische Sommerfahrzeuge wie Cabrios und Wohnmobile –, müssen nicht Jahr für Jahr aufs Neue an- und wieder abgemeldet werden. Das spart Zeit und Geld. Seit 1995 reicht ein Saisonkennzeichen, mit dem das Fahrzeug für den gewünschten Zeitraum am Straßenverkehr teilnehmen darf. Positiver Nebeneffekt: Unter Umständen lässt sich auch bei der Kfz-Versicherung sparen.

Das Zeitfenster steht auf dem Kennzeichen

Für welches Zeitfenster das Saisonkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt wird, kann der Halter selbst entscheiden. Die Spanne reicht von zwei bis elf Monaten. Damit nicht geschummelt und das Fahrzeug möglicherweise schon ein paar Wochen vorher aus der Garage geholt wird, weil die Sonne scheint und der Wettergott es gut mit Cabrio-Besitzern meint, werden die Zulassungsdaten auf das Kennzeichen gedruckt. Auf der rechten Seite stehen dann die beiden Monate, die den Nutzungszeitraum begrenzen. Das Fahrzeug darf nur während dieser Zeit bewegt werden. Die übrigen Monate muss das Auto von der Straße herunter. Vorgeschrieben wird ein Stellplatz unter einem Carport, auf einem privaten und befriedeten Platz, in einer Garage oder einer Tiefgarage. Die Kfz-Versicherung, zumindest der Kaskoschutz, ist auch in den Ruhemonaten aktiv. Sie kommt für Diebstahl und Beschädigungen auf.

Kfz-Versicherung – genau rechnen und vergleichen

Dem Thema Kfz-Versicherung sollten Fahrzeughalter, die sich für das Saisonkennzeichen entscheiden, ohnehin etwas mehr Beachtung schenken. Denn es gilt einiges zu beachten, angefangen bei der Schadensfreiheitsklasse. Ist das Auto weniger als sechs Monate im Jahr zugelassen, verharrt man auf der bestehenden SF-Klasse und erhält dementsprechend auch keinen höheren Rabatt. Von daher macht sich das Saisonkennzeichen in der Regel erst ab einem Zulassungszeitraum von mind. einem halben Jahr bezahlt. Für diesen Zeitraum muss dann anteilig die Kfz-Versicherung bezahlt werden. Die Prämie richtet sich wie gehabt unter anderem nach dem Modell und dem Schadensfreiheitsrabatt. In einigen Fällen kann ein reguläres Kennzeichen sogar günstiger sein, wenn alle Kosten berücksichtigt werden. Deshalb kann man jedem Autofahrer nur anraten, mit einem Kfz-Versicherungsvergleich die Varianten durchzuspielen und sich dann in Ruhe zu entscheiden. Mit einem Vergleichsrechner können die preislichen Unterschiede von Voll- und Teilkaskoversicherung ausgelotet werden.

Schadenfreiheitsklassen

Klassen kennt man normalerweise von der Schule. Wer das Klassenziel erreicht, wird versetzt. Sollten die Anforderungen hingegen nicht erfüllt worden sein, bleibt man sitzen. Nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren auch die Schadenfreiheitsklassen bei der Kfz-Versicherung. Der Unterschied besteht einerseits in einer deutlich längeren „Schulzeit“. Andererseits müssen Autofahrer mit härteren „Strafen“ rechnen. Sie bleiben nach einem Schaden oder Unfall nicht in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, sondern müssen gegebenenfalls wieder als „i-Männchen“ an den Start.

Schadenfreiheitsklasse: Tarifmerkmal bei der Kfz-Versicherung

Um das System der Schadenfreiheitsklassen etwas weniger bildhaft zu erklären: Es handelt sich um eines der wichtigsten Tarifmerkmale bei der Kfz-Versicherung und basiert auf der Wahrscheinlichkeit, ob die Assekuranz für einen ihrer Kunden einspringen muss oder nicht. Autofahrer, die lange ohne Unfall oder Schaden geblieben sind, stellen aus Sicht der Branche kaum ein Risiko dar. Auf der anderen Seite gelten Führerscheinneulinge, die laut Statistik wesentlich öfter in Unfälle verwickelt sind, als klassische Risikogruppe. Das spiegelt sich auch in den Schadenfreiheitsklassen wider, die in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Anwendung finden.

M für Malus bis SF-Klasse 25

Die Spanne reicht von M für Malusklasse bis hin zur Schadensfreiheitsklasse 25. Jede dieser SF-Klassen entspricht einem bestimmten Rabatt auf den Beitrag für die Kfz-Versicherung (Schadenfreiheitsrabatt). Erst wenn die höchste Stufe erklommen wurde, bleibt der Status quo gleich – solange es keinen Anlass für eine Rückstufung gibt. Fahranfänger beginnen in der Regel, von der allerdings immer mehr Assekuranzen abweichen, bei SF-Klasse 0. Sie steht für 230 Prozent. Aufgrund neuer Entwicklungen wie dem begleiteten Fahren im Rahmen des Führerscheins mit 17 gehen viele Versicherungen inzwischen dazu über, auch Neulingen zum Einstieg eine bessere Schadenfreiheitsklasse zuzugestehen, zum Beispiel SF-Klasse ½ (ca. 140 Prozent) oder SF-Klasse 1 (100 Prozent).

Rückstufung nach einem Schaden oder Unfall

Eine Klasse nach oben geht es, wenn der Kunde im Versicherungsjahr unfall- und schadenfrei gefahren ist. Aus Schadenfreiheitsklasse 1 wird im nächsten Jahr dann die Schadenfreiheitsklasse 2. Eine Rückstufung erfolgt, wenn die Kfz-Versicherung in die Pflicht genommen wird und einen Schaden bezahlen muss. Statt um eine Klasse wird der Versicherte dann um bis zu zehn Klassen schlechtergestellt. Die Grundlage hierfür bildet die Rückstufungstabelle, die im Vertragswerk enthalten ist.

Auf dem Nachbarportal kfz-versicherungsvergleich.de finden Sie zur Schadenfreiheitsklasse alles genau beleuchtet. Informieren Sie sich dort näher zu diesem Thema:
https://www.kfz-versicherungsvergleich.de/schadenfreiheitsklasse.html

Schadenfreiheitsrabatt

Rabatte sind in. Damit dürfte die Kfz-Versicherung absoluter Trendsetter sein. Schließlich gehört der Schadenfreiheitsrabatt seit eh und je zum festen Programm der Branche. Allerdings: Die Prozente müssen sich Autofahrer hart erarbeiten. Sie sind die Belohnung dafür, dass ein Kunde sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Das Motto lautet schlicht: Je länger die Weste weiß bleibt, desto günstiger der Vertrag.

Die Prozentzahl bezieht sich auf den Beitragssatz

Der Schadenfreiheitsrabatt ist unverrückbar mit der Schadenfreiheitsklasse verbunden. Jede Klasse steht dabei für einen bestimmten Prozentsatz. Dieser Wert definiert jedoch nicht den Rabatt, den die Assekuranz dem Versicherten einräumt, sondern spiegelt vielmehr den zu zahlenden Beitragssatz wider. Kunden, die einen Schadenfreiheitsrabatt von 40 Prozent erreicht haben, erhalten demnach nicht 40 Prozent Nachlass auf die Prämie, sondern zahlen nur 40 Prozent des regulären Beitrags. Im Grunde genommen beträgt der Rabatt damit 60 Prozent. Das mag auf den ersten Blick verwirren, hat sich aber durchaus bewährt und ist den meisten Autofahrern mittlerweile in Fleisch und Blut übergegangen.

Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung

Zu Recht stolz sein dürfen Versicherungskunden, die einen Schadenfreiheitsrabatt von 25 oder 30 Prozent erreicht haben. Das heißt: Sie sind seit mehr als 20 Jahren unfallfrei. Natürlich kann es auch sein, dass sie zwischenzeitlich einmal vom Rabattschutz oder einem Rabattrettertarif profitiert haben oder einen Schaden zurückgekauft haben. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang, dass sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch für die Vollkaskopolice Schadensfreiheitsrabatte eingeräumt werden. Die beiden Systeme arbeiten weitgehend unabhängig voneinander. Wird der Kaskoversicherung ein Schaden gemeldet, ändert sich lediglich der Schadenfreiheitsrabatt beim Vollkaskoschutz, nicht aber der für die Kfz-Haftpflicht – und umgekehrt. Und wie Sie wissen: Bei der Teilkasko gibt es gar kein Rabattsystem.

Rabattspanne von 25 bis 245 Prozent

Im günstigsten Fall kommen Autofahrer auf den besagten Wert von 25 bzw. 30 Prozent. Wer Pech hat und mehrmals zurückgestuft wird, landet bei 245 Prozent (Haftpflicht) und 160 Prozent (Kasko). Anfänger, die zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung abschließen, können mit 100 bis 140 Prozent rechnen, je nach Ausgangslage und Assekuranz. Angenommen, sie starten bei SF-Klasse 1 mit 100 Prozent, dürfen sie sich schon im zweiten Jahr auf einen Schadenfreiheitsrabatt von 85 Prozent freuen. Ein Jahr darauf sind es 70 Prozent, jeweils bezogen auf die Kfz-Haftpflichtpolice. In den höheren Klassen werden die Rabattschritte dann immer kleiner. Deshalb ist die teuerste Zeit eigentlich auch nur der Fahranfang.

Egal welcher Schadenfreiheitsrabatt: Günstige Kfz-Versicherung jetzt finden!

Am Schadenfreiheitsrabatt können Sie nichts ändern, außer dass Sie stets unfallfrei durch den Verkehr kommen und ihr Versicherer keine Schäden regulieren muss. Deshalb können wir nur anraten, immer mal wieder einen Kfz-Versicherungsvergleich zu nutzen und die einzelnen Berechnungsschritte zu durchlaufen. Eine günstige Kfz-Versicherung finden Sie z.B. mit dem Rechner von Tarifcheck.

Sondereinstufung

Die Schadenfreiheitsklassen inklusive der entsprechenden Rabatte gehören zu den Grundfesten der Kfz-Versicherung. Sie stehen schwarz auf weiß in den Vertragsbedingungen. Diesbezüglich lassen sich die Unternehmen auch kein X für ein U vormachen. Sie sind mittlerweile aber durchaus willens, bei der Erst-Einstufung eines Neukunden größere Schritte zu machen, sofern vorher noch kein eigener Vertrag bestanden hat. Wann und wie eine solche Sondereinstufung vorgenommen wird, richtet sich zum einen nach der Fahrpraxis des künftigen Versicherungsnehmers. Zum anderen – hier kommt der Kfz-Versicherungsvergleich ins Spiel – nach der Bereitschaft der Assekuranz, eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu gewähren.

Günstigere Einstufung für Fahranfänger

Gängige Praxis ist die Sondereinstufung bei Fahranfängern. Für sie ist in der Kfz-Versicherung normalerweise die Klasse 0 reserviert, gleichbedeutend mit einem Beitragssatz von bis zu 230 Prozent. Bei einer Sondereinstufung ist dann durchaus Schadenfreiheitsklasse S (etwa 155 Prozent) oder sogar ½ (140 Prozent) möglich. Vorausgesetzt wird dafür üblicherweise, dass am begleiteten Fahren teilgenommen wurde und/oder dass die Eltern ihre Fahrzeuge beim gleichen Unternehmen versichert haben. Abhängig davon, wie lange der Kunde bereits im Besitz des Führerscheins ist und dementsprechend Fahrpraxis hat, kann auch eine Sondereinstufung in Klasse 2 vereinbart werden. In dem Fall wären drei unfallfreie Jahre nötig, um günstiger versichert zu werden.

Problem: Fahrpraxis ohne eigenen Vertrag

Vor dem gleichen Problem wie Fahranfänger stehen mitunter auch ältere Kunden. Sie fahren seit Jahren Auto und haben sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Allerdings besaßen sie nie einen eigenen Kfz-Versicherungsvertrag und gelten damit rein theoretisch – zumindest für die Versicherung – als Fahranfänger. Wenn sie mind. 3 Jahre den Führerschein besitzen, ist regulär auch nur die Schadenfreiheitsklasse ½ möglich. Es spielt bei der regulären Einstufung dann keine Rolle mehr, ob man den Führerschein bereits deutlich länger hat, z.B. 10  oder 20 Jahre,  da es keine weitere Staffelung gibt. Keine angenehme Vorstellung, als 40- oder 50-Jährige(r) beinahe wie ein i-Männchen klassifiziert zu werden.

Gerade in dieser Situation bietet die Sondereinstufung ein enormes Sparpotenzial. Allerdings bietet nicht jede Versicherung die Sondereinstufung an und auch nicht immer werden diese Verbilligungen öffentlich angepriesen. Hier heißt es, mit einem Kfz-Versicherungsrechner zunächst die günstigen Tarife herauszusuchen und dann direkt bei den Versicherungen nach einer günstigeren Einstufung nachzufragen.

Nachteile der Sondereinstufung

So schön wie es auch klingt, in der Kfz-Versicherung eine günstigere Einstufung zu bekommen, so hat es auch Nachteile. Die Einstufung nach dem Sonderformat und Extrawunsch wird nur beim betreffenden Versicherer durchgeführt. Die Ernüchterung kommt dann, wenn man die Kfz-Versicherung wechseln will. Irrtümlich denken Autofahrer nun, dass die Schadenfreiheitsklasse aus der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko dann 1:1 übernommen werden. Das ist bei Sondereinstufungen natürlich nicht der Fall! Der neue Versicherer wird dann die Schadenfreiheitsklasse gewähren, die man unter normalen Bedingungen erreicht hätte. Wer also am Start 3 SF-Klassen überspringt und dann nach 5 Jahren wechselt (SF-Klasse 8 erreicht), bekäme dann beim neuen Versicherer auch 3 Klassen weniger (also in dem Fall SF-Klasse 5).

Beispiele Sondereinstufung

Dazu zwei Beispiele: Bei Ehepaaren werden die Verträge in den meisten Fällen auf den Namen des Mannes abgeschlossen. Die Frau steht als Partnerin zwar mit im Vertrag und darf das Auto nutzen. Sie sammelt während der gesamten Zeit jedoch keine eigenen schadenfreien Jahre. Bei einer Trennung respektive Scheidung kommt dieser Umstand Betroffenen möglicherweise teuer zu stehen. Können sie allerdings nachweisen, dass sie die Jahre über gefahren sind und keinen Schaden bzw. Unfall gemeldet haben, lassen die Assekuranzen häufig mit sich reden. Ausschlaggebend ist der Faktor Zeit, sprich die Fahrpraxis. Ähnlich verhält es sich bei Fahrern, die ständig für die Firma unterwegs sind, sich aber erst nach mehreren Jahren ein eigenes Auto zulegen. Es lohnt sich in diesen Fällen, bei der Versicherung zu fragen, ob eine Sondereinstufung vorgenommen werden kann. Schon 20 oder 30 Prozent Ersparnis machen sich im Portemonnaie bemerkbar.

Typklassen

Der Citroën 2CV ist eine Klasse für sich, der Porsche 911, der Fiat 500 und auch der Mercedes C180. Welche Klasse oder genauer Typklasse die einzelnen Modelle haben, legt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Jahr für Jahr neu fest, wobei fast 21.000 unterschiedliche Fahrzeugtypen berücksichtigt werden. Stichtag ist jeweils der 1. Oktober. Die Bedeutung der Einstufung ergibt sich daraus, dass die Typ-Klasse zu den unverrückbaren Tarifelementen in der Kfz-Versicherung zählt und somit auch den Beitrag beeinflusst.

25 Typklassen in der Vollkaskoversicherung

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung, den Voll- und den Teilkaskoschutz werden jeweils eigene Typklassen ermittelt. Im Bereich Haftpflicht gib es 16 Klassen, von 10 bis 25, in der Vollkasko sind es 25 (10 bis 34) und in der Teilkaskoversicherung 24 (10 bis 33). Die Grundlage bildet ein Indexwert, der anhand der Unfall- und Schadenstatistiken berechnet wird. Je öfter ein bestimmtes Modell in einen Unfall verwickelt ist, gestohlen oder beschädigt wird – immer mit Blick auf den Durchschnitt aller Fahrzeugtypen –, desto höher fällt die Typklasse aus und entsprechend günstig oder teuer wird die Autoversicherung. Kommt ein Fahrzeug ganz neu auf den Markt, wird eine vorläufige Typklasse eines vergleichbaren Kfz zugrunde gelegt.

Teils Änderungen um bis zu vier Klassen

Die meisten Modelle bleiben relativ konstant in einer Klasse. 2010 galt das für rund 66,5 Prozent aller Fahrzeuge. Gleichwohl finden sich in der langen Liste immer wieder „Ausreißer“, die gleich um mehrere Typklassen degradiert oder aber belohnt werden. Dazu nennt der GDV gleich mehrere Beispiele. Der Ford JA8 (Fiesta 1.2) mit 60kW wurde 2010 um drei Klassen nach unten und damit besser eingestuft. Beim Honda Accord STH 2.0 mit 115 kW waren es vier Klassen. Schlechter erging es dem BMW 330D mit 170 kW (plus drei Klassen) und dem Suzuki MM (Wagon R1.3) mit 69 kW (plus vier Klassen) – jeweils in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Online über die Typklasse informieren

Autohalter oder angehende Autokäufer können sich auf den Seiten der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co.KG (www.typklasse.de) über die Einstufung und die Entwicklung informieren. Interessant ist das insbesondere, wenn ein neues Auto angeschafft werden soll. Denn selbst in der gleichen Modellreihe ergeben sich teils deutliche Unterschiede. Wer bereit ist, beim Wunschauto auch ein wenig nach rechts und links zu schauen und vielleicht eine andere Ausstattung akzeptiert, kann bei der Kfz-Versicherung ein paar Euro sparen. Ändert sich die Typklasse bei einem bestehenden Vertrag, ergibt sich daraus in der Regel sogar ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Tarif gegenüber der Vergleichsberechnung mit der bisherigen Typklasse verteuert. Wirksam würde die Tariferhöhung ohnehin erst zum neuen Kalender- / Vertragsjahr.

Bedeutung der Typklasse nicht übergewichten!

Autofahrer wollen bei der Kfz-Versicherung Geld sparen – das ist klar. Allerdings sollten Sie keinesfalls den Fehler begehen, sich ein Auto nur nach der möglichst günstigsten Typklasse aussuchen! Weil sich die Typklassen sowieso im Laufe der Zeit ändern können, macht das keinen Sinn. Ebenso müssen Sie berücksichtigen, dass nicht nur Kosten für Versicherungen anfallen, sondern auch noch ganz andere Ausgaben für das Auto. Sinnvoller ist es, sich das Auto auszusuchen, das den eigenen Bedürfnissen entspricht und das man sich vor allem auch leisten kann. Es wäre fatal, sich ein Auto nach der billigsten Typklasse auszusuchen, dann zwar 50 oder 100 Euro bei der Kfz-Versicherung zu sparen, am Ende jedoch aufgrund hoher Werkstattkosten doppelt und dreifach draufzuzahlen! Dann sollte man lieber das Auto auch kaufen, das man gern fahren möchte und sich mit einem kostenlosen Kfz-Versicherungsrechner eine günstige Kfz-Versicherung auswählen.

Werkstattbindung

Viele Kfz-Versicherer haben ihre Tarifoptionen in den vergangenen Jahren um den Aspekt Werkstattbindung ergänzt. Der Begriff erklärt sich weitgehend von selbst: Der Versicherte bindet sich an eine bestimmte Werkstatt. Als Gegenleistung dafür, dass die Assekuranz ihrem Kunden vorschreiben darf, in welchem Betrieb das Auto repariert werden muss, räumt sie einen Preisnachlass von zehn bis teilweise 20 Prozent ein. Klingt gut, schließlich achten die meisten Verbraucher bei der Kfz-Versicherung vornehmlich auf den Preis. Doch die Werkstattbindung hat auch ihre Tücken.

Vorteil: günstigere Prämie

Der Vorteil, den Wagen nur in einer Partnerwerkstatt der Assekuranz wieder auf Vordermann bringen zu lassen, liegt auf der Hand: Das Portemonnaie wird geschont. Wie hoch der Rabatt ausfällt, wenn sich der Kunde im Rahmen der Kfz-Versicherung für eine Werkstattbindung entscheidet, ist von Assekuranz zu Assekuranz, teils auch von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Um sich ein genaues Bild von der möglichen Ersparnis machen zu könnten, sollte vorher mit der Versicherung gesprochen werden. Dabei gilt es dann allerdings, nicht nur die Rabatt-Prozente in Erfahrung zu bringen, sondern auch die Rahmenbedingungen.

Auf das Werkstattnetz achten

Das Prinzip der Werkstattbindung ist zwar bei allen Autoversicherern gleich. Dafür hapert es bei einigen Unternehmen noch an der Umsetzung. Entscheidend ist, mit wie vielen Kfz-Betrieben die Versicherung zusammenarbeitet. Je engmaschiger das Netz, desto besser. Sollte die Kooperationswerkstatt mehrere Kilometer entfernt sein, kommt es darauf an, ob ein Hol- und Bring-Service inklusive ist. Sonst wäre der Aufwand, das Auto zur Reparatur zu fahren, zu hoch und würde den Rabatt nicht weiter rechtfertigen. Da die Deutschen sehr sensibel sind, wenn es um das eigene Auto geht, ist es ohnehin nur ratsam, eine Werkstattbindung einzugehen, wenn man dem jeweiligen Partner der Assekuranz auch Vertrauen entgegenbringt.

Vorsicht bei Leasingfahrzeugen

Dass die Werkstätten Qualität abliefern, darauf achten die Versicherungsgesellschaften von sich aus und arbeiten in der Regel nur mit zertifizierten Firmen zusammen.  Schließlich würden sie die Kunden nur unnötig verärgern, wenn der Kooperationsbetrieb nachlässig arbeitet. Verzichten sollte man auf die Werkstattbindung, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Die Leasinggesellschaften schreiben von sich aus vor, wo das Auto auf die Bühne muss.

Mit oder ohne Werkstattbindung: Was ist sinnvoll?

Grundlegend ist die Werkstattbindung also eine Sparmöglichkeit, bei Teilkaso und Vollkasko Geld zu sparen. In punkto Haftpflichtversicherung spielt die Werkstattbindung keine Rolle, da man dem Geschädigten nicht vorschreiben kann, wo er sein Auto reparieren lässt!

Fakt ist, dass man den Schaden bei Teil- und Vollkasko genauso ersetzt bekommt, egal ob das Auto in der Wunschwerkstatt oder in einer von der Versicherung festgelegten Werkstatt repariert oder instandgesetzt wird. Deshalb kann man prinzipiell die Werkstattbindung mitnehmen.

Zweitwagen

Warum für den Zweitwagen deutlich tiefer in die Tasche gegriffen und möglicherweise wieder bei Schadensfreiheitsklasse 0 angefangen werden soll, hat sich Autofahrern noch nie so recht erschlossen. Wer über Jahre hinweg sicher und schadenfrei am Steuer saß, wird sein Verhalten im Straßenverkehr nicht zwangsläufig ändern, nur weil es sich um ein neues Fahrzeug handelt. Das erkannte vor einigen Jahren eine der großen Direktversicherungen und machte die sogenannte Zweitwagenversicherung publik. Inzwischen sind alle Assekuranzen auf den Zug aufgesprungen und bieten entsprechende Policen.

Günstiger versichert dank Zweitwagenregelung

Hat man einen Zweitwagen, so kommt man um einen neuen Vertrag für das neue Auto nicht umhin. Sämtliche Fahrzeuge über eine einzige Kfz-Versicherung laufen zu lassen, funktioniert (noch) nicht. Vielleicht klappt es einmal, wenn das Wechselkennzeichen eingeführt wird. Noch bedarf es allerdings für jeden Wagen einer eigenen Police. In der Vergangenheit hieß das: Tief schlucken und sich mit Schadensfreiheitsklasse 0 oder S – also bis zu 240 Prozent des regulären Beitrags – zufriedengeben. Diese Zeiten sind vorbei. Dank der Zweitwagenversicherung erfolgt eine deutlich günstigere Einstufung, die für gewöhnlich in Schadenfreiheitsklasse 1/2 vorgenommen wird.

Bestenfalls gibt es die gleichen Konditionen wie beim Erstfahrzeug

Im Schnitt können Autobesitzer, die sich ein zweites Fahrzeug anschaffen, mit einem Einstieg bei Schadensfreiheitsklasse ½ rechnen. Damit starten sie zwar immer noch bei rund 100 bis 140 Prozent, fahren aber deutlich günstiger als ohne Zweitwagenregelung. Ob das erste Auto bei der gleichen Assekuranz versichert ist oder nicht, spielt vom Prinzip her keine Rolle. Kunden, die den Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge ein- und demselben Unternehmen anvertrauen, haben die bessere Verhandlungsbasis. Im Idealfall gilt für den Zweitwagen dann der gleiche Schadenfreiheitsrabatt wie für das erste Auto.

Rabatt an die Kinder übertragen

Sinn macht die Zweitwagenversicherung allemal, schließlich zahlt niemand gerne mehr, als er unbedingt muss. Besonders vorteilhaft ist das für Fahranfänger. Schließen sie eine Kfz-Versicherung ab, lautet die Rechnung in der Regel auf einen vergleichsweise hohen Betrag, weil sie noch keine unfallfreien Jahre nachweisen können. Wird das Auto allerdings über den Vater oder die Mutter angemeldet und versichert, greift die Zweitwagenregelung. Der Rabatt, zumindest für die Jahre, die der Nachwuchs keinen Schaden verursacht oder gemeldet hat, kann später für die eigene Police übernommen werden. Entscheidend bei der Rabattübertragung sind die Vertragsbedingungen und ob der Versicherer dabei auch „mitspielt“.

Kfz-Finanzierung: Verschiedene Wege zum eigenen Auto

Bar, kreditfinanziert oder geleast? Wer heute nach der Suche nach dem passenden Automobil ist, hat nicht nur eine große Auswahl hinsichtlich der verschiedenen Automarken, -modelle und -ausstattungsmerkmale. Auch die Frage der Finanzierung hält zahlreiche Antworten bereit, die sich je nach persönlicher Situation mehr oder weniger lohnen. Nur noch jeder dritte Automobilkauf wird bar bezahlt. Zwei von drei Autokäufern greifen demnach zu einem der zahlreichen Finanzierungs- und Leasingsmodelle im Automobilbereich.

Die Finanzierungsarten im Überblick – vergleichen lohnt sich

Die Entscheidung für ein Auto stellt beim Autokauf den ersten wichtigen Schritt dar. Der zweite besteht in der Auswahl der Finanzierungsform. Zu den häufigsten Finanzierungsarten zählen derzeit:

  • Barzahlung
  • Ballon-Finanzierung bzw. Drei-Wege-Finanzierung
  • Null-Prozent-Finanzierung
  • Leasing

Die Null-Prozent-Finanzierung

Bei der Form der Null-Prozent-Finanzierung bieten Autohändler die Möglichkeit an, den Kfz-Kauf mithilfe eines zinslosen Kredites zu finanzieren. Die anfallenden Zinsen trägt der Händler allein oder gemeinsam mit dem Finanzdienstleister. Oft sind es die hauseigenen Autobanken, die sich solche Finanzierungen leisten können. So lukrativ wie es auf den ersten Blick erscheint, ist die Null-Prozent-Finanzierung jedoch nicht immer. Oftmals gestalten sich die monatlichen Raten bei Kfz-Käufen höher, als wenn man mit einer regulären Finanzierung noch ein paar Preisnachlässe aushandeln konnte. Nachrechnen lohnt sich also, denn nicht immer lohnt sich diese Finanzierungsvariante.

Die Ballon-Finanzierung

Wer im Zuge einer Autofinanzierung die monatliche Belastung möglichst gering halten möchte, für den eignet sich die sogenannte Ballon- oder Drei-Wege-Finanzierung. Bei dieser Finanzierungsform handelt es sich um eine wirkungsvolle Mischform von Leasing und Kauf. Ähnlich wie bei einem normalen Ratenkredit wird dabei zuerst eine Anzahlungssumme sowie die monatliche Tilgungshöhe und Kreditlaufzeit vereinbart. Man macht also eine Anzahlung und zahlt für den Zeitraum der Kreditlaufzeit eine monatliche Rate. Aber: Man bezahlt nicht den kompletten Kreditbetrag innerhalb der Laufzeit ab, sondern nur einen Teil, so dass ein Restbetrag stehenbleibt.

Zum Schluss geht es noch um diesen Restbetrag, der auch als „Ballon“ bezeichnet wird. Dieser kann durch drei verschiedene Möglichkeiten (Drei-Wege-Finanzierung) beglichen werden.

  • Erstens: der „Ballon“ wird für den Abschluss des Autokaufs mit einer Einmalzahlung gezahlt.
  • Zweitens: das Auto wird zur Begleichung des Restbetrages an den Händler zurückgegeben.
  • Drittens: es wird eine Weiterfinanzierung mit einer Ratenzahlung der ausstehenden Schlussrate vereinbart. Auch wenn die verbleibend hohe Schlussrate und die ungünstigen Zinsen Nachteile mit sich bringen, so wird die Ballon-Finanzierung aufgrund ihrer niedrigen Monatsraten oft gewählt.

Die Barzahlung aus Rücklagen oder Verbraucherkrediten

Alle genannten Finanzierungsformen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, die bei einer Barzahlung aus angesparten Rücklagen nicht anfallen. So sparen Käufer unheimliche Finanierungs- und Verwaltungskosten. Ein Umstand, der den Autokauf günstiger macht. So gibt es heutzutage Neuwagenkäufer, die sich gar nicht erst ein Angebot beim Händler durchrechnen lassen, wenn nicht mindesten ein Preisnachlass von 5 Prozent von vornherein feststeht. Bei einem Wagenwert von 20.000 Euro bedeutet dies schon 1.000 Euro Ersparnis.

Auch wenn die Barzahlung beim Autokauf vorteilhaft ist, sollte die Aufnahme eines privaten Bankkredites, um das gewünschte Vehikel bar zu bezahlen, genauestens durchdacht werden. Denn es finden sich zumeist lohnenswertere Finanzierungsformen beim Händler für Neu- und Gebrauchtwagen.

Das Leasing

Neben der Kfz-Finanzierung besteht mittlerweile auch für Privatpersonen die Möglichkeit des Leasings. Dabei handelt es sich um ein Mietverhältnis, bei dem bestimmte Bedingungen, wie maximale Kilometerzahl sowie Grundmietdauer unbedingt einzuhalten sind. Der Mietbetrag bzw. die Leasingsrate wird monatlich gezahlt. Ähnlich wie bei Immobilienvermietungen auch, sind die Zusatzleistungen reine Verhandlungssache. Das Auto geht mit den Leasingraten nicht in den Besitz des Leasingnehmers über.

Finanzierungsdienstleister und Banken

Sobald sich ein Autokäufer entschieden hat ein Auto zu finanzieren, kann er in der Regel zwischen folgenden Kreditmöglichkeiten wählen:

  • Autokredit (Ratenkredit mit kurzen Laufzeiten von zumeist 48 oder 60 Monaten)
  • Händlerkredit (Kreditvermittlung über den Händler)
  • Privatkredit (private Kreditaufnahme im Verwandten- oder Freundeskreis)

Die Form des Privatkredites ist der unbürokratischste und einfachste Weg. Zumeist ist die Finanzierung über Privatpersonen eher selten möglich und sollte zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Kreditgeber und -nehmer unbedingt schriftlich vereinbart werden. Die anderen Finanzierungsarten erfolgen über Finanzierungsdienstleister, die sowohl eng mit einem Autohändler zusammenarbeiten oder auch unabhängige Autofinanzierungen anbieten. Zu ihnen gehören:

  • Autobanken (Finanzdienstleister die oftmals als Töchterunternehmen eines Automobilkonzerns tätig sind)
  • Automobilclubs mit entsprechendem Finanzdienstleistungsangebot
  • Direktbanken zum Abschluss eines Kfz-Kredits
  • Hausbanken mit dem Rund-um-Service vor Ort, der sich teilweise kostenintensiver gestaltet

Vor dem Abschluss einer Finanzierung ist es überaus ratsam, sich verschiedene Angebote einzuholen und diese gründlich miteinander zu vergleichen. Persönliche Beratungsgespräche und gezielte Verhandlungen führen dabei oft zu zusätzlichen Kostennachlässen, die bei nur einem Finanzierungsangebot nicht gegeben sind.

Kfz-Zulassungsbehörde

Kfz anmelden

Wer ein Auto kauft und damit am Straßenverkehr teilnehmen möchte, kommt nicht umhin, es bei der Zulassungsstelle anzumelden. Das gilt für neue wie für gebrauchte Autos, für Fahrzeuge, die bei einem Händler in der Bundesrepublik erworben wurden und Importe aus dem Ausland. Das Anmeldeverfahren ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Damit alles reibungslos über die Bühne geht, ist eine gründliche Vorbereitung daher das A und O. Einzig die Wartezeit lässt sich dadurch nicht verkürzen.

Die Papiere

Der wichtigste Aspekt, wenn man ein Kfz anmelden möchte, sind die Papiere. Benötigt wird eine Vielzahl von Unterlagen. Nur wenn sie komplett vorliegen, gibt es die begehrten Stempel und das Kennzeichen. Damit nichts vergessen wird, stellen wir Ihnen hier die Liste einmal zusammen.

Bei Neuwagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis – alternativ kann ein gültiger Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden
  • eVB – die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer teilt die Kfz-Versicherung mit, sobald der Antrag auf die Autoversicherung vollständig eingegangen ist. Die Zulassungsstelle kann die zur eVB hinterlegten Daten abrufen und abgleichen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II – vormals Fahrzeugbrief
  • Bankverbindung – wird nicht in allen Bundesländern verlangt. Benötigt wird sie für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
  • Geld – die Anmeldung eines Kfz ist kostenpflichtig. Die genauen Preise können in der Regel vorher telefonisch erfragt werden.

Bei Gebrauchtfahrzeugen kommen folgende Belege hinzu:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I – vormals Fahrzeugschein
  • Bestätigung über die Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs – nur notwendig, falls das Kfz außer Betrieb gesetzt wurde
  • Unterlagen über eine aktuell gültige Haupt- und Abgasuntersuchung

Bei Kfz aus dem Ausland weitere Nachweise:

  • COC Papiere – EWG-Übereinstimmungsbestätigung (bei Fahrzeugen aus EU-Ländern). Sie wird benötigt, um eine Zulassungsbescheinigung Teil I zu erhalten. Alternativ: Vollgutachten (z.B. vom TÜV) und Datenbestätigung.
    • Gegebenenfalls: Unbedenklichkeitsbestätigung
    • ausländische Fahrzeugpapiere
    • Kaufvertrag
    • Importbescheinigung
    • Vollgutachten
    • Bescheinigung Abgasuntersuchung

Anmeldung über den Händler und Sonderfälle

Wer sich nicht selbst die Mühe machen und dem Händler die Arbeit überlassen möchte, muss die gleichen Papiere zur Verfügung stellen. Hinzu kommen eine Vollmacht, dass der Händler die Anmeldung im Namen des Kunden durchführen darf, eine fix und fertig unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und der Personalausweis. Der Ausweis des Autohalters muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, weil anderenfalls kein Abgleich mit den Daten der Kfz-Versicherung – über die eVB-Nummer – möglich wäre. Bei Sonderfällen, zum Beispiel Vereinen oder Firmen, verlangt die Behörde Auszüge aus dem Vereins- bzw. Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung. Bei Minderjährigen sind auch die Ausweispapiere der Eltern Pflicht.

Kfz ummelden

Um die Kfz-Zulassungsstelle machen Autofahrer zwar lieber einen großen Bogen, weil der Besuch in der Regel mit langen Wartezeiten und bürokratischem Aufwand verbunden ist. Doch in manchen Situationen lässt es sich nicht vermeiden, ein paar Minuten seiner Zeit zu investieren, um später keinen Ärger oder Probleme zu bekommen. Das gilt insbesondere, wenn das Auto umgemeldet werden muss. Dafür gibt es zwei Anlässe: einen Umzug – und sei es nur ein Haus weiter – oder der Wechsel des Halters.

Ummeldung bei Umzug

Handelt es sich um eine Kfz-Ummeldung aufgrund eines Umzugs, ist der Vorgang vom Prinzip her reine Formsache und nicht sonderlich aufwendig. Unterschieden werden muss dabei zwischen einem Umzug innerhalb des aktuell zuständigen Zulassungsbezirks und einem Umzug in einen anderen Bezirk bzw. Kreis. Wer nur die Straßenseite wechselt oder im gleichen Ort bleibt, ist lediglich dazu verpflichtet, die neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Für eine solche Ummeldung wird neben den Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) nur der Personalausweis benötigt. Erledigt ein Vertreter diese Aufgabe, bedarf es zusätzlich der entsprechenden Vollmacht.

Ummelden bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Befindet sich der neue Wohnort außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks, entspricht die Ummeldung einer Neu-Anmeldung. Dazu müssen die Zulassungsbescheinigungen I und II, die Kennzeichen, die elektronische Versicherungsbestätigung, aktuelle Berichte zur Haupt- und Abgasuntersuchung sowie ein gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung) vorgelegt werden. Hinzu kommen die Vollmachten und die fertig ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, wenn die Ummeldung durch einen Dritten erfolgt.

Halterwechsel

Das gleiche Prozedere gilt bei einem Halterwechsel. Auch hier müssen sämtliche Unterlagen, die für eine Anmeldung nötig sind, mitgebracht werden. Schließlich wird das Fahrzeug auf eine andere Person neu-angemeldet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Sohn oder die Tochter das Auto anfangs aus Kostengründen noch auf den Namen von Vater oder Mutter genutzt hat. Wenn dann Sohn oder Tochter das Auto anmelden, kommt das einem Halterwechsel gleich und ist ebenso formal identisch mit einem Fahrzeugkauf.

Kann man die Kfz-Versicherung bei einer Kfz-Ummeldung wechseln?

Sie können bei einem Wohnortwechsel, egal ob innerhalb des Zulassungsbezirks oder nach außerhalb des Zulassungsbezirks, die Kfz-Versicherung nicht wechseln! Selbst dann nicht, wenn die Versicherungsprämie durch den Umzug steigt und teurer wird. Die bisherige Versicherung darf den Anspruch haben, dass der Vertrag fortgeführt wird. Natürlich können Sie dann zum Ende des Vertragsjahres die Versicherung kündigen und wechseln.

Bei einer welchselnden Halterschaft (Halterwechsel) kann hingegen der neue Fahrzeughalter  die Kfz-Versicherung selbst bestimmen! Keinesfalls muss der neue Halter den Versicherungsvertrag des vorhergehenden Halters weiterführen. Das gilt auch innerhalb der Familie, wenn also Tochter oder Sohn den Zweitwagen der Eltern auf sich anmelden.

Kfz abmelden

Wenn der Lack ab ist und das Auto die besten Tage hinter sich hat, fährt die Karosse entweder geradewegs in die Schrottpresse oder wird für ein paar Euro verkauft. Die dritte Alternative: Wer sich gar nicht von dem Gefährt trennen oder es noch einmal aufbereiten möchte, stellt den Wagen auf unbestimmte Zeit in die Garage. Gleich welchen Weg das Fahrzeug einschlägt, ist es ratsam, das Auto abzumelden. Dadurch spart man sich die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer. Dafür reicht der Gang zur Zulassungsstelle.

Kfz außer Betrieb setzen

Natürlich lässt sich die deutsche Bürokratie viele Wortschöpfungen einfallen, so lautet eben die offizielle Beschreibung für „Kfz abmelden“ eben „Kfz außer Betrieb setzen“. Dabei wird noch unterschieden zwischen „vorläufig außer Betrieb setzen“ (früher Kfz Stilllegung) und „endgültig außer Betrieb setzen“.

Papiere für die Abmeldung

Das Kfz abzumelden ist relativ einfach. Die Behörde verlangt für diesen Vorgang die Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und -brief), die Kennzeichen sowie eine Bearbeitungsgebühr. Dabei gilt eine Neuerung: War es vorher möglich, das Auto endgültig abzumelden oder vorübergehend stillzulegen, erfolgt seit März 2007 eine Außerbetriebnahme für bis zu 7 Jahre. Verstreicht diese Frist, sind die Fahrzeugpapiere ungültig. Möchte man das Auto später erneut anmelden, werden die Unterlagen – kostenpflichtig, versteht sich – neu ausgestellt. Ist das Auto längst in der Presse gelandet oder steht es kurz davor, zu einem handlichen Würfel verarbeitet zu werden, benötigt man einen Verwertungsnachweis von einem zertifizierten Betrieb. In dem Fall kann das Fahrzeug wie gewohnt endgültig abgemeldet werden.

Besonderheiten beim Autoverkauf

Bei einem Verkauf sollte darauf geachtet werden, dass sich der neue Besitzer um die Um- oder Abmeldung kümmert. Dazu gibt es eigens Vorlagen von den Assekuranzen, um auf Nummer sicher zu gehen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der neue Inhaber bis zum Jahresende mit dem Versicherungsschutz des Vorbesitzers unterwegs ist. Das bringt im Schadensfall enorme Probleme mit sich. Deshalb ist es besser, bei einem Fahrzeugverkauf zuvor das Auto außer Betrieb zu setzen, damit sich der Käufer gleich um die korrekte Anmeldung und Kfz-Versicherung kümmert.

Kfz-Versicherung und Finanzamt

Von der Abmeldung oder Außerbetriebnahme werden sowohl die Kfz-Versicherung als auch das Finanzamt automatisch in Kenntnis gesetzt. Die Zulassungsstelle leitet die entsprechenden Schritte ein. Damit die Assekuranz bereits vorab informiert ist, kann es nicht schaden, selbst aktiv zu werden und den Verkauf bzw. die Verschrottung des Fahrzeugs anzukündigen. Nötig ist es nicht, denn die Zulassungsstellen und die Kfz-Versicherer arbeiten eng zusammen – nicht nur bei der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Die Behörde wird zum Beispiel auch darüber informiert, wenn ein Kunde mit den Beiträgen in Verzug gerät und der Versicherungsschutz auf der Kippe steht. Scheitern die Versuche, die Prämie einzutreiben, erfolgt die Zwangsstilllegung bzw. Zwangsabmeldung.